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Zürich Schaffhausen Keine finanziellen Vorschriften für Schaffhauser Landeskirchen

Die Landeskirchen im Kanton Schaffhausen erhalten weiterhin Geld vom Kanton - und zwar ohne genaue Vorgaben. Das Parlament hat einen Vorstoss der Alternativen deutlich abgelehnt. Diese forderten, dass die Ausgaben der Kirche in einer verbindlichen Leistungsvereinbarung festgehalten werden.

Fast vier Millionen Franken pro Jahr erhalten die Landeskirchen vom Kanton Schaffhausen – wofür sie das Geld verwenden, darüber müssen sie keine Rechenschaft ablegen.

Genau dies wollte die Alternative Liste ändern: «Der Kanton – so angeschlagen wie er ist – gibt Steuergelder aus, weiss aber nicht genau, was damit finanziert wird», meinte AL-Kantonsrat Matthias Frick. Statt immer nur zu sagen, was die Kirchen ganz allgemein Gutes täten, müsse jetzt eine verbindliche Leistungsvereinbarung her.

«Leistungsvereinbarung ist schwierig bis unmöglich»

Mit dieser Haltung blieb Frick im Parlament allerdings fast alleine. Keine Fraktion unterstützte seinen Vorstoss. Die grosse Mehrheit der Kantonsrätinnen und Kantonsräte hielt eine Leistungsvereinbarung für die Landeskirchen für schwierig bis unmöglich. Eine solche sei dort sinnvoll, wo private Organisationen für den Staat eine Aufgabe übernehmen würden.

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Keine Vorschriften für Schaffhauser Landeskirchen (12.1.2015)
02:24 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 24 Sekunden.

Bei den Kirchen jedoch sehe das anders aus. Da stellten sich jede Menge Fragen: Wer zum Beispiel würde den finanziellen Wert einer Seelsorge definieren oder wie könne man dem Pfarrer vorschreiben, wie viele Taufen, Hochzeiten und Bestattungen er durchführen müsse?

Der Kantonsrat schenkte den Landeskirchen schliesslich das Vertrauen, dass sie die Beitragsgelder dort einsetzen, wo sie es für richtig halten. Er lehnte den Vorstoss der Alternativen mit 41 zu 6 Stimmen ab.

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