663 Bilder umfasste die Sammlung von Emil Bührle, als er 1957 starb. Ein Drittel dieser Sammlung ging nach dem Tod an eine Stiftung, ein Drittel an die Tochter und ein Drittel an den Sohn.
Das erste Drittel ist schon länger gut erforscht. Drei Jahre bevor die Stiftung mit ihren Bildern ins Zürcher Kunsthaus zieht, ist nun erstmals eine Liste der gesamten Sammlung publiziert. Damit könne man definitiv ausschliessen, dass sich in der Bührle-Sammlung Raubkunst befinde, sagt der Direktor der Stiftung, Lukas Gloor. Er bestätigt gegenüber «Radio SRF» einen Artikel der NZZ am Sonntag: «Für uns war dies schon länger klar, nun kann aber jeder überprüfen, ob eines der Bilder nicht doch während des zweiten Weltkriegs gestohlen wurde.»
«Raubkunst» oder «Fluchtgut»?
Ob die Sammlung tatsächlich keine Raubkunst enthält, kann so kurz nach Bekanntwerden der Liste nicht beantwortet werden. Sie sei aber ganz bestimmt ein Schritt in die richtige Richtung, sagen mehrere Experten gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Die Frage, ob Waffenhändler Emil Bührle nicht doch vom Nazi-Regime und der Vertreibung der Juden profitierte, als er seine Kunstsammlung zusammenkaufte, ist aber eine andere.
Raubkunst ist nämlich nicht dasselbe wie Fluchtkunst oder Fluchtgut. Wenn Juden ihre Kunst verkaufen mussten, um damit die Flucht vor dem Nazi-Regime zu finanzieren, sei ein Kauf der Bilder moralisch genauso verwerflich wie wenn die Bilder von den Nationalsozialisten direkt gestohlen worden wären, findet Andrea Raschèr, Experte für Kunstrecht.
Fluchtgut könnte es in der Bührle-Sammlung durchaus haben. Dies kann auch Stiftungs-Direktor Lukas Gloor nicht ausschliessen. Wenn die Bilder der Stiftung 2020 ins Zürcher Kunsthaus ziehen, sollen diese Fragen in der Ausstellung allerdings thematisiert werden.