Es war der Fall Hagenbuch, der in den letzten Wochen Land auf, Land ab für Empörung sorgte: In der kleinen Zürcher Gemeinde explodierten die Sozialkosten, weil vier Kinder einer Familie im Heim platziert werden mussten. Die Kosten dafür musste die Gemeinde selbst tragen. Verschiedene Gemeindevertreter forderten daraufhin, die Sozialkosten müssten wieder gerechter verteilt werden, konkret müsse der Kanton einen grösseren Anteil übernehmen als bis jetzt.
Kein Zusammenhang mit Fall Hagenbuch
Dass der Kanton sich ab sofort wieder an den Kosten für Heimplatzierungen beteilige, habe mit dem Fall Hagenbuch aber nichts zu tun, betont Ruedi Hofstetter, Chef vom kantonalen Sozialamt: «Es gibt ein Verwaltungsgerichtsurteil vom 9. Juli 2014. Es ist ein Zufall, dass dies nun mit der Diskussion um die Heimunterbringung und die Kosten für die Gemeinden zusammenfällt.» Der Kanton werde für Heimunterbringungen, rückwirkend für die letzten 1 3/4 Jahre, einen Betrag unter fünf Millionen Franken an die Gemeinden auszahlen, schätzt Ruedi Hofstetter.
Den bürgerlichen Vertretern im Kantonsrat genügt dies jedoch nicht. Sie wollen, dass die Gemeinden wieder mehr Entscheidungsbefugnis bei den Sozialkosten erhalten, so wie es vor der Einführung der Kinder- und Jugendschutzbehörde (KESB) der Fall war.
Ich lebe nach dem Motto: wer zahlt, der befiehlt.
Im Fall der Sozialhilfekosten müssten die Gemeinden aber alles bezahlen, zu sagen hätten sie nichts. Die Kompetenzen liegen einzig bei der KESB. Auf der linken Ratsseite war das Verständnis für den Frust der Gemeinden gross.
Esther Guyer von den Grünen erinnerte aber daran, dass das neue Gesetz gewollt sei und man jetzt damit leben müsse. «Der Austausch muss jedoch besser werden» betonte sie.