Der Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich steht rechtlich noch auf unsicherem Fundament. Archicultura, die Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege mit Sitz in Luzern, zieht einen Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich ans Verwaltungsgericht weiter. Das Baurekursgericht hat vor rund einem Monat der einzigen Rekurentin gegen die Baubewilligung für die Erweiterung des Kunsthauses Zürich die Legitimation für einen Rekurs abgesprochen.
«Ein politisches Urteil»
Archicultura kann dieser Argumentation nichts abgewinnen, wie die Stiftung am Dienstag vor den Medien bekanntgab. «Es gibt keinen Grund dafür, dass wir nicht rekursberechtigt sein sollten», sagt Anton Monn von Archicultura gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Die Stiftung sei seit zehn Jahren in Zürich tätig. «Das Urteil ist politisch: Das Gericht hat den Weg des geringsten Widerstandes gewählt und sich gar nicht mit der Materie befasst.»
Der Entscheid, das Urteil des Baurekursgerichts mit einer Beschwerde weiter zu ziehen, hat Konsequenzen für den Erweiterungsbau. «Wir wollten Ende Jahr mit dem Bau beginnen - diese Termine kommen nun ins Rutschen», sagt Urs Spinner vom Hochbaudepartement der Stadt Zürich. «Termine schieben kostet und diese Kosten bezahlt der Steuerzahler», ärgert sich Spinner. Wie lange die Verzögerung dauern und wie teuer sie wird, kann die Stadt noch nicht beziffern.
Ende 2012 hatten die Stimmberechtigten der Stadt Zürich den 206 Millionen Franken teuren Bau bewilligt. 2017 soll der Erweiterungsbau eröffnet werden.