Entzündet hat sich der Machtkampf an einer Änderung der Stiftungsurkunde. Die Stiftungsräte möchten einen Absatz umschreiben, der den Stifter oder dessen Kinder ermächtigt, die Mitglieder des Stiftungsrates zu wählen. Dieser Absatz sei nicht mehr zeitgemäss und die Änderung entspreche dem aktenkundigen Willen des Stifters, betont der Stiftungsrat.
Tochter gegen Vater?
Gegen diese geplante Statutenänderung wehrt sich Bettina Stefanini, die Tochter des Winterthurer Sammlers und Immobilienkönigs. Sie befürchtet, dass der Stiftungsrat die Kinder des Stifters auf diesem Weg ausschalten will. Sowieso ist sie ist der Meinung, dass sie und ihr Bruder Vital schon längst im Stiftungsrat sitzen müssten, da Bruno Stefanini schon seit Anfang 2013 gesundheitlich schwer angeschlagen sei. In einer Mitteilung zitiert sie aus einem Schreiben der KESB.
Nicht mehr handlungsfähig
Dort steht, dass Bruno Stefanini rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen sei. Die KESB komme zum Schluss, dass Bruno Stefanini «nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten in den Bereichen Wohnen, Gesundheit, administrative Angelegenheiten sowie Einkommens- und Vermögensverwaltung vollumfänglich zu besorgen». Es sei deshalb ein Schutzbedürfnis zu bejahen.
Bettina Stefanini hat gegen vier Mitglieder des Stifungsrates Anzeige eingereicht wegen Falschbeurkundung und anderen Vergehen. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen eine Untersuchung eingeleitet
«Unmoralisches Angebot»
Umgekehrt wirft der Stiftungsrat den Kindern von Stefanini vor, sie hätten versucht, Stiftungsräte zu kaufen. Sie hätten Millionen geboten, damit die einen Stiftungsräte ihre Sessel räumen und die anderen die Stefanini-Nachkommen in den Stiftungsrat wählen. Dieses Angebot habe der Stiftungsrat umgehend abgelehnt.
«Wir sind weder käuflich noch lassen wir uns zu Schritten drängen, die den Interessen der Stiftung und ihres Stifters widersprechen», lässt sich dazu Präsident Umit Stamm in einer Mitteilung des Stiftungsrates zitieren. Die Stiftung prüft nun ihrerseits rechtliche Schritte.
Stiftungsaufsicht will vermitteln
Der Stiftungsrat hält an seiner Absicht fest, den umstrittenen Absatz in der Stiftungsurkunde zu ändern. Er macht dazu auch einen Kompromissvorschlag. So oder so muss die Statutenänderung von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) genehmigt werden. Die ESA hat schon am Montag angeboten, zwischen den Streitparteien zu vermitteln. Diese müssen bis Ende September entscheiden, ob sie das Angebot annehmen.