Ein 28-jähriger Straftäter wird aus der Schweiz nach Nigeria ausgewiesen – obwohl er kaum Englisch spricht und nie dort gelebt hat. Da der Mann immer wieder straffällig geworden sei, würden die sicherheitspolizeilichen Interessen überwiegen.
Zuletzt wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Bei einer Rangelei hatte er ein Messer gezückt und mehrmals auf seinen Kontrahenten eingestochen.
Bereits vorher stand der Mann, der in der Schweiz geboren wurde, aber die nigerianische Staatsbürgerschaft besitzt, mehrmals in Kontakt mit der Justiz. Die Jugendanwaltschaft belegte ihn mit fünf Erziehungsverfügungen. Es folgten Verurteilungen – unter anderem – wegen Sachbeschädigung, Tätlichkeit, Drohung und sexueller Nötigung.
«Durchwegs negativ aufgefallen»
Das Migrationsamt des Kantons Zürich ordnete im vergangenen Jahr an, dass der Mann nach der Verbüssung seiner mehrjährigen Strafe das schweizerische Staatsgebiet unverzüglich zu verlassen habe. Das Verwaltungsgericht bestätigt nun diesen Entzug der Niederlassungsbewilligung. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Seit seinem 14. Lebensjahr sei der Mann «durchwegs negativ aufgefallen», heisst es im Urteil, welches das Gericht im Internet veröffentlichte.
Neue Sprache zu lernen ist zumutbar
Als Ausländer der zweiten Generation sei dem Mann «eine gewisse Verwurzelung in der Schweiz nicht abzusprechen», hält das Verwaltungsgericht fest.
Und es verweist auch darauf, dass der 28-Jährige noch nie in seinem Heimatland gewesen war, nur wenig Englisch und überhaupt keine indigene Sprache spricht sowie gesundheitsbedingt nicht mehr in seiner gelernten Tätigkeit arbeiten kann.
Die Richter halten aber das Erlernen einer neuen Sprache mit Blick auf das junge Alter des Mannes für zumutbar. Sie halten es auch für zumutbar, dass er sich ein neues Beziehungsnetz sowie eine neue Existenz aufbauen muss.
Sicherheitspolizeiliche Interessen
Zusammengefasst meint das Gericht, dass zwar die privaten Interessen des 28-Jährigen an einem Verbleib in der Schweiz gross seien und ihn die Wegweisung sehr hart treffen werde.
Doch die sicherheitspolizeilichen Interessen würden überwiegen: Der nigerianische Staatsbürger habe «sämtliche ihm bisher gebotenen Chancen nicht zu nutzen vermocht».