Das Zürcher Obergericht taxiert River-Raften in seinem Urteil zwar als Risikosportart, kommt aber zum Schluss, es gebe Riskanteres; zum Beispiel Fussball oder Bergsport. Die Schule Regensdorf habe zudem alles richtig gemacht: Vor dem Ausflug seien die Eltern informiert worden, ausserdem habe die Schule die Unterschrift der Eltern verlangt.
Marlies Fahrni, Präsidentin der Schulpflege Regensdorf, zeigt sich erleichtert über das Urteil des Obergerichts. «Dies zeigt, dass unsere Praxis, bei den Eltern die Unterschrift einzuholen, richtig ist.» Nach dem tragischen Unglück hatte die Schulpflege auch rasch Konsequenzen gezogen: River-Rafting ist nun zumindest in den Schulen von Regensdorf auf Schulausflügen verboten.
Der Kanton Zürich wartet ab
Im übrigen Kanton ist River-Rafting weiterhin erlaubt. Das Volksschulamt empfiehlt aber die Begleitung durch eine Fachperson. Sollte das Bundesgericht nun im vorliegenden Fall den Eltern Recht geben, würde River-Rafting auf Schulausflügen aber im ganzen Kanton Zürich verboten werden, sagte der Leiter des Volkschulamtes, Martin Wendelspiess, gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen.»
«Höchstrichterliche Klärung» nötig
Der Rechtsvertreter der Eltern, David Husmann, der den Fall ans Bundesgericht weitergezogen hat, geht es einerseits um die Angehörigen des verstorbenen Mädchens. Andererseits aber um eine Grundsatzfrage: «Es muss höchstrichterlich geklärt werden, welche Risiken auf Schulreisen eingegangen werden dürfen.» River-Rafting sei nicht adäquat für Schulreisen.
Das Unglück geschah im Juli 2007: Eine Schulklasse aus Regensdorf ZH ging auf der Saane River-Raften. Für ein 15jähriges Mädchen endete der Ausflug tödlich: Beim Zusammenstoss mit einem anderen Boot fiel es ins Wasser, blieb mit der Schwimmweste an einem Ast hängen und wurde unter Wasser gedrückt.
Die Untersuchungsbehörden leiteten gegen den verantwortlichen Lehrer Ermittlungen ein, stellten die Strafuntersuchung im April 2012 jedoch ein.