Betroffen sind Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag. Dazu gehören gewisse Gastro-Angestellte, Teile des Verkaufspersonals oder Hilfsarbeiter in der Landwirtschaft. Bisher führte ein Verein diese Kontrollen durch, bei dem der Kanton, die Arbeitgeber und die Gewerkschaften vertreten waren.
Ab dem 1. Juli übernimmt der Kanton diese Kontrollen. Die Neuerung sei notwendig und konsequent, schreibt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in einer Mitteilung. Der Kanton sei für die Sanktionen verantwortlich, deshalb müsse er auch für die Kontrollen zuständig sein, sagt Peter Meier vom AWA gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».
Gewerkschaften kritisieren scharf
Anders sieht das Markus Bischoff, der Präsident des Gewerkschaftsbundes des Kantons Zürich. Er spricht von einem «Misstrauensvotum» gegenüber den Sozialpartnern. Ausserdem ist er skeptisch. Schon bisher habe der Kanton wenig getan, um die Schwarzarbeit zu eliminieren: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nun plötzlich Remedur schaffen will.»
3000 Kontrollen pro Jahr
Die neue Regelung tritt ab 1. Juli in Kraft. Vier Inspektoren sollen dann 3000 Kontrollen pro Jahr durchführen. «Machbar», sagt Peter Meier. Man müsse die Kontrollen einfach effizient gestalten.