Für die Wohnung eines Sozialhilfeempfängers, also für einen Ein-Personen-Haushalt, zahlt die Stadt Zürich maximal 1100.- Franken. Diese Obergrenze wird von den Vermietern oftmals ausgeschöpft, weiss Beatrice Henes vom Sozialdienst der Stadt Zürich. Dies auch wenn die Wohnung deutlich weniger wert wäre.
Anzeige nicht möglich
Diese Vermieter nun anzuzeigen, so, wie das die Stadt Dietikon in einem Einzelfall macht, ist für Beatrice Henes kein Thema: Eine solche Anzeige einzureichen sei schwierig, da der Vermieter einen Mietvertrag mit dem Sozialhilfebezüger eingeht und nicht mit der Stadt Zürich. «Wir können somit nicht direkt klagen, sondern nur dem Mieter empfehlen sich zu wehren», so Henes.
Trotzdem hat auch die Stadt Zürich vor eineinhalb Jahren Massnahmen gegen Mietabzocker eingeleitet. So darf eine Wohnung, in welcher ein Sozialhilfebezüger das Bad oder die Küche mit Anderen teilen muss, maximal 900 Franken pro Monat kosten.