Es war einfach zu viel: Die Tötung des Sohnes, die Gerichtsverfahren. Die Mutter mag nicht mehr, teilt ihr Anwalt Burkhard Wolf auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» mit. «Sie ist einfach erschöpft und möchte nun abschliessen und nach Vorne sehen.» Die Mutter habe ihre Genugtuungsforderung an die Gemeinde Bonstetten deshalb nun zurückgezogen.
Ein grosser Rückschlag für die Mutter war ein Bundesgerichtsurteil vom Januar 2014. Die Mutter habe nie verstehen können, wie die Bonstetter Behörden das Sorgerecht dem leiblichen Vater zusprechen konnten. Denn dieser hatte schon einmal versucht, einen Sohn aus einer anderen Beziehung umzubringen.
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Das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde der Mutter an einer Mitschuld der Behörden - trotz dieser Vorgeschichte - aber ab.
Aussichten auf Erfolg waren gering
Nach diesem Urteil des Bundesgerichts dürften die Chancen auf eine Genugtuung nicht sehr gross gewesen sein, räumt Anwalt Burkhard Wolf ein. Die emotionale Belastung für die Mutter wäre aber erneut sehr gross gewesen. Deshalb möchte Wolf das Verfahren gegen die Gemeinde demnächst abschliessen. Das Strafverfahren gegen den Vater läuft aber weiter. Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn wegen Mord zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Er hat das Urteil aber angefochten.