Im Kanton Zürich leben mehrere zehntausend Menschen mit einer geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderung. Immer noch fehle aber eine kantonale Behindertenpolitik mit klaren Zielen, sagen die Behindertenorganisationen. Dies zeige sich etwa in der kürzlich veröffentlichten Antwort des Regierungsrats auf eine entsprechende Anfrage aus dem Parlament: Fragen zu Betreuung und Zuständigkeiten seien weitgehend unbeantwortet geblieben.
Die fünf grossen Behindertenorganisationen im Kanton Zürich haben sich deshalb zum «Aktionskreis Behindertenpolitik» (AKB) zusammen geschlossen und fordern gemeinsam vom Kanton ein gezielteres Vorgehen. Man wolle sich mit der Regierung an einen Tisch setzen, neue Betreuungsmodelle für behinderte Menschen im Alter diskutieren und Lösungen für die Finanzierung finden, heisst es seitens des AKB.
Vordringlich ist dabei die Lebensqualität von Behinderten im Alter. Dank Fortschritten in der Medizin werden auch behinderte Menschen immer älter und brauchen immer länger Betreuung. Eltern und Angehörige können diese längst nicht mehr leisten.
Das Problem von Behinderten im AHV-Alter ist im Kanton Zürich ungelöst.
Bis zum 65. Altersjahr kommt die Invalidenversicherung IV für behinderte Menschen auf, danach ist wie überall sonst die AHV zuständig. Müssten Behinderte nach dieser Altersgrenze in eine Institution eintreten, weil ihre Eltern sie nicht mehr pflegen könnten, sei die Finanzierung nicht gesichert, sagt Esther Lüthi, Geschäftsführerin von Pro Infirmis Kanton Zürich. Normale Alters- und Pflegeheime seien nicht für Behinderte eingerichtet, ihr Personal auch nicht dafür ausgebildet. Sie seien also ungeeignet.
Altersgrenze abschaffen wie in anderen Kantonen
Der «Aktionskreis Behindertenpolitik» möchte deshalb die Altersguillotine für Behinderte abschaffen. Der Kanton soll Behinderte auch nach dem 65. Altersjahr finanzieren, damit sie ihren Lebensabend bei Bedarf in für sie angemessenen Wohnheimen verbringen können. In anderen Kantonen ist dies bereits der Fall. Der AKB ist mit Zürcher Parlamentariern und mit dem kantonalen Sozialamt im Gespräch, um sein Anliegen möglichst rasch einzubringen.