Mit den strengeren Gesetzen und den härteren Strafen kommt es immer öfter vor, dass Verurteilte bis an ihr Lebensende im Gefängnis bleiben müssen – zum Beispiel, wenn sie verwahrt werden. Deshalb hat sich seit 2005 die Zahl der über 50-Jährigen in den Schweizer Gefängnissen verdoppelt. In seiner Studie kommt Ueli Hostettler von der Universität Bern zum Schluss, dass Sterben heute Teil des Vollzugsalltags sei.
Das Sterben ist heute Teil des Vollzugsalltags.
Allerdings gebe es in den wenigsten Gefängnissen klare Konzepte, wie man mit pflegebedürftigen und sterbenden Häftlingen umgehe, so Hostettler. Es fehle an der nötigen Infrastruktur und am richtig geschulten Personal, da die Gefängnisse auf Resozialisierung ausgerichtet seien. Bei den Gesprächen für seine Studie hätten ältere Gefangene Zweifel geäussert, ob sie im Pflegefall richtig betreut würden. «Viele haben Angst davor, allein in der Nacht in der Zelle zu sterben.»
Pöschwies: Spezielle Altersabteilung
Im Kanton Zürich werden Langzeitgefangene in der Strafanstalt Pöschwies untergebracht. Von 426 Gefangenen seien derzeit 30 über 60 Jahre alt, sagt Rebecca de Silva vom kantonalen Amt für Justizvollzug. Sollten ältere Häftlinge zu Pflegefällen werden, sei die Strafanstalt vorbereitet: «Wir haben eine Abteilung Alter und Gesundheit für Gefangene, die Pflege benötigen.»
Für Intensivpflegen würden Gefangene auch in Pflegezentren oder Spitäler verlegt. «Dabei halten wir uns an Auflagen und Sicherheitsbestimmungen, da es sich hier ja meistens um Leute handelt, die schwerste Straftaten begangen haben.» Es wurden auch schon Häftlinge zum Sterben in ein Hospiz gebracht. Denn in der Regel richte man es ein, dass ein Häftling nicht innerhalb der Gefängnismauern sterben müsse.
Neues Konzept in Bündner Gefängnis
Ueli Graf, ehemaliger Pöschwies-Direktor, weist schon seit geraumer Zeit auf die Problematik hin. Die Altersabteilung sei ein guter Anfang, es brauche aber noch mehr, sagt Graf. Gemeinsam mit anderen Vollzugsexperten hat er deshlab ein Konzept für die Altenpflege in Haftanstalten ausgearbeitet. Umgesetzt wird es bereits im Bündner Gefängnis Nuovo Realta.
Ein Mensch soll nicht in Gefangenschaft sterben.
Sterbende Gefangene sollten wenn immer möglich aus der Haft genommen werden, glaubt Graf. Auch Schwerverbrecher hätten am Ende ihres Lebens das Recht auf Menschenwürde. Das habe nichts mit Kuscheljustiz zu tun.
(Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 06:32 Uhr)