Der Kanton plant eine neue Zufahrt für das Maag-Areal im Trendquartier Zürich-West. Doch zwei alte Häuser stehen der neuen Strasse im Weg. Der Kanton will sie abreissen lassen. Ein Mieter und ein Eigentümer wehren sich.
Am 1. Mai hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Häuser erhalten bleiben. Der Mieter habe ein alternatives Erschliessungsprojekt entwickelt, welches die Häuser schont, aber dem kantonalen Projekt punkto Verkehrsleistung und -sicherheit weitgehend ebenbürtig sei, schreibt der Anwalt des Eigentümers und des Mieters. «Das Bundesverwaltungsgericht hat nun das private Projekt anerkannt und den Kanton Zürich und den Bund verpflichtet, auf dessen Grundlage ein Detailprojekt auszuarbeiten.»
«Diese Linie würde andere Grundeigentümer tangieren und hätte viele Nachteile», sagt Richard Sägesser vom kantonalen Amt für Verkehr. Für ihn ist der Entscheid des Gerichts unverständlich: «Das Bundesverwaltungsgericht hat den Erhalt von zwei alten Häusern höher gewertet als das öffentliche Interesse.» Der Kanton will nun überprüfen, ob er das Urteil ans Bundesgericht weiter zieht.