Auch 100 Jahre nach der Gründung hat der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) noch alle Hände voll zu tun. An einer Medienkonferenz in Bern bekam vor allem die Schweizer Regierung ihr Fett weg.
So warf der SMV dem Bundesrat «Inaktivität» vor. Die Regierung fahre fort, die Aufgaben in der Wohnpolitik an die Städte und Kantone zu delegieren. Das stehe «im Widerspruch zu den Notwendigkeiten».
Der SMV verwies auf den Bericht der Arbeitsgruppe «Wohnungspolitischer Dialog», den der Bundesrat Mitte Dezember zu Kenntnis genommen hatte. Die Empfehlungen des Berichts seien viel zu bescheiden, findet der SMV. Besonders störend sei, dass der Bund nicht mehr Verantwortung in der Wohnungspolitik übernehme.
Debatte um SBB-Grundstücke
Im Bericht wird den Kantonen und Gemeinden unter anderem empfohlen, neben der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auch die Einführung von Subjekthilfen zu prüfen. Mit solchen werden wirtschaftlich schwache Haushalte finanziell unterstützt, etwa mit Mietzinsbeiträgen.
Enttäuscht zeigte sich der SMV auch darüber, dass im Bericht der Arbeitsgruppe nicht auf die Grundstücke der SBB eingegangen wird. Der SMV fordert, dass der Bund dafür sorgt, dass diese Flächen gemeinnützigen Wohnbauträgern angeboten werden sollen. Der SMV bedauert zudem, dass der Bundesrat ein Vorkaufsrecht für Gemeinden verworfen hat.
Mieter sollten Mietsenkung abklären
Auf der anderen Seite nehmen laut SMV-Vizepräsident Balthasar Glättli die Mieter ihre Rechte oftmals nicht wahr. Gegenüber der «Tagesschau» erklärte er: Nach dem Entscheid der Schweizer Nationalbank, den Euro-Mindestkurs aufzugeben, werde die Tiefzinsphase anhalten und der Hypothekarzins tief bleiben. Entsprechend hätten die Mieter Anrecht auf eine Senkung der Mieten.
«Es wäre jetzt der richtige Moment für Mieterinnen und Mieter, sich zu erkundigen, wie und wann sie allenfalls nochmals eine Mietzinsreduktion einfordern können.» Viele Mieter hätten das noch nicht verlangt. Glättli betont: «Davor muss man keine Angst haben. Das ist ein Recht, das einem zusteht.»