Über die konkrete Höhe der Genugtuung müsse das Bundesgericht entscheiden, sagt Hans Peter Fricker, Generalsekretär des Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau. «Wir haben das höchste Gericht aber darauf hingewiesen, dass Cendrim R. an einem Anschlag in der Türkei beteiligt war.» Fricker bezeichnet den Anspruch auf Genugtuung als «unbefriedigend», verfahrensrechtlich aber korrekt.
Psychiatrisches Gutachten führte zu Sicherheitshaft
Ende März war Cendrim R. (23) am Mord zweier Polizisten und eines Lastwagenfahrers in der Türkei beteiligt und sitzt seither in einem türkischen Gefängnis in Untersuchungshaft. Geboren in der Schweiz und aufgewachsen im aargauischen Brugg wurde Cendrim R. schnell straffällig. Seine Lehre als Sanitär-Installateur musste er aufgeben, weil er von seinem Lehrmeister fristlos entlassen wurde. Er beging mehrere schwerere Delikte wie bewaffneter Raubversuch und Körperverletzung.
Schliesslich landete er im September 2011 in der Strafanstalt Lenzburg, wo er 24 Monate absitzen musste. Aufgrund psychiatrischer Gutachten wurde eine zehnmonatige Sicherheitshaft angeordnet, welche jetzt vom Bundesgericht im Nachhinein als widerrechtlich eingestuft wurde.
Anrecht auf 300 Tagessätze von 200 Franken
Im Frühjahr 2013 wurde Cendrim R. aus der Haft entlassen und nach kurzer Zeit in den Kosovo ausgeschafft. Später reiste er nach Syrien und schloss sich einer islamistischen Terrororganisation an. In der türkischen Provinz Nigde beging er dann mit zwei Mittätern den tödlichen Anschlag. Cendrim R. zeigte keine Reue und bezeichnete den Anschlag als eine gute Tat. Experten gehen davon aus, dass er im Kosovo radikalisiert worden sei.
Pflichtverteidiger Franz Hollinger fordert nun für Cendrim R. eine Entschädigung von 300 Tagessätzen zu je 200 Franken, also rund 60'000 Franken. «Die Haftentschädigung hat er zugute für die zu Unrecht ausgestandene Sicherheitshaft, und das hat überhaupt nichts damit zu tun, was er danach machte», sagt Hollinger gegenüber der SRF-Rundschau. «Nach Schweizer Gesetz hat er einen Rechtsanspruch auf Haftentschädigung.»
Ob Cendrim R. wirklich 60'000 Franken Genugtuung erhalten wird, muss das Bundesgericht entscheiden. Generalsekretär Hans Peter Fricker geht allerdings davon aus, dass diese tiefer ausfallen könnte: «Das Bundesgericht zieht die Haftdauer und das Vorleben von Cendrim R. in seinen Entscheid mit ein.»
Dschihadisten werden auch in der Schweiz angeworben
Gemäss Informationen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sind 15 Dschihadisten von der Schweiz nach Syrien gereist. Zwei von ihnen sind bereits getötet worden. Anders als beispielsweise in Belgien, Deutschland oder Frankreich werden Sympathisanten in der Schweiz nicht von aktiven Gruppen angeworben, sondern über soziale Netzwerke radikalisiert, sagt der Terrorismusexperte der ETH Zürich, Lorenzo Vidino, gegenüber der Rundschau: «Die Motivation ist bei jedem anders, meist ist es eine Kombination von verschiedenen Faktoren. Die einen wollen sich humanitär betätigen oder suchen nach Abenteuer oder nach einem Sinn im Leben.»