Geht es nach dem Bundesrat, soll die Überwachung von Handys und Computern ausgeweitet werden. Gemäss der Revision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) sollen u.a. die Daten künftig nicht nur ein halbes, sondern ein ganzes Jahr gespeichert werden können.
Gegen die Ausweitung der Überwachung der Handy-Kommunikation wehrt sich Nationalrat Daniel Vischer (Grüne/ZH). «Wir schwenken damit zum Überwachungsstaat.» Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung sei problematisch: Dabei würden die Telefonanbieter alle Daten einer Person aufzeichnen und speichern, egal was diese mache.
«Damit werden alle, die in diesem Land leben, zu möglichen Objekten einer Fahndung.» Über diese Randdaten könne dann «ein lückenloses Persönlichkeitsprofil einer Person erstellt werden».
«Kriminelle nutzen kein Festnetz»
Nationalrat Daniel Jositsch (SP/ZH) relativiert in der Runde die Reichweite der Überwachung. Es würden nicht die Daten von jedem Bürger ausgewertet, sondern nur wo ein konkreter Verdacht auf eine Straftat bestehe. «Wer nichts gemacht hat, hat nichts zu befürchten», ergänzt Nationalrat Bernhard Guhl (BDP/AG).
Diese Instrumente sollten den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen, so Jositsch. «Wir sind im Jahr 2014 und Kriminelle benutzen moderne Kommunikationssysteme.» Bisher konnte man das Festnetz-Telefon einer Person abhören. «Aber wer telefoniert heute schon noch mit dem Festnetzanschluss», argumentiert Jositsch. «Kriminelle schon gar nicht. Darum braucht es die Ausweitung. Es geht schlussendlich um die öffentliche Sicherheit.»
«Nicht verhältnismässig»
Gegner der Schnüffelei bezeichnen diese hingegen als unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre. Maurus Zeier, der Präsident der Jungfreisinnigen, vergleicht die Vorratsdatenspeicherung mit der Erfassung von DNA-Daten. Stünde eine DNA-Datenbank zur Debatte, würde wohl kein Politiker hinter der Idee stehen, so Zeier. Die Vorratsdatenspeicherung sei nicht verhältnismässig. «Dieses Instrument will ich den Strafverfolgungsbehörden nicht in die Hand geben, denn es öffnet Tür und Tor für immer weitergehende Überwachung.»
In den Augen von Ständerat Stefan Engler (CVP/GR) geht es hierbei um eine Interessenabwägung zwischen Privatsphäre und den Interessen der Strafverfolgung. «Der Datenschutz darf nicht die Täter schützen», fügt er hinzu. Gesetzesgemäss sei die Überwachung: Ein Staatsanwalt müsse die Überwachung anordnen und ein Zwangsmassnahmengericht darüber entscheiden, ob sie zulässig sei.
Thomas Hansjakob, Oberster Staatsanwalt von St. Gallen, erinnert daran, dass die Telefonanbieter die Daten sowieso bereits sammelten – und zehn Jahre behielten. Es gehe nun nur darum, dass man bei konkretem Tatverdacht auf diese Daten zugreifen könne.
Staatstrojaner notwendig?
Diskutiert wurde auch über die im Büpf geplanten Staatstrojaner: Dabei verhalte es sich gleich wie mit der Vorratsdatenspeicherung, sagen die Befürworter: Es brauche eine Bewilligung und einen Zusammenhang mit einer Straftat, um diese auf einem Computer einzusetzen.
Die «Arena»-Teilnehmer gehen auch auf das Nachrichtendienstgesetz (NDG) ein. Jositsch findet, dass der Nachrichtendienst geeignete Instrumente zur Überwachung braucht. Die Schweiz könne nicht einfach schutzlos stehen gelassen werden. Weil die Missbrauchsgefahr dort gross sei, brauche es aber funktionierende Kontrollmechanismen. Vischer stört sich daran, dass es beim NDG – anders als beim Büpf – für die Überwachung keinen Tatverdacht braucht.
Zum Abschluss bringt der Eidg. Datenschützer Hanspeter Thür eine generelles Problem zur Sprache: «Überall dort, wo es keine Datenbank braucht, sollte darauf verzichtet werden. Denn: «Egal ob staatlich oder privat, jede Datenbank ist angreifbar.»