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Schweiz Asylsuchende werden vorerst nicht nach Ungarn abgeschoben

Asylsuchende werden bis auf Weiteres nicht mehr nach Ungarn zurückgeschickt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beschwerden zu Entscheiden im Dublin-Verfahren des Staatssekretariats für Migration bleiben hängig, bis Klarheit über die Lage in Ungarn herrscht.

Die Flüchtlings-Lage in Ungarn ist für das Bundesverwaltungsgericht im Moment zu unklar, um Asylsuchende wieder in das Erstasylland zurückzuschicken. Dies entschieden die 28 Richter der beiden Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Februar einstimmig, wie der Kommunikationsverantwortliche des Gerichts, Rocco Maglio, auf Anfrage sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der «Neue Zürcher Zeitung».

Für die Beschwerdeführer bedeutet dies, dass sie weiter in der Schweiz bleiben können. Grund für den Entscheid sei gewesen, «dass das Gericht Indizien dafür hat, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) noch weitere Abklärungen in Bezug auf Ungarn macht. Als Erstasylstaat ist Ungarn für die Prüfung der Asylgesuche zuständig.»

Diese Abklärungen stünden in Zusammenhang mit den verschiedenen Verschärfungen der ungarischen Asylgesetze im vergangenen Jahr sowie mit dem im Januar veröffentlichten Bericht des Europäischen Flüchtlingsrats.

«Systematisch» inhaftiert

Ungarn hatte sich als erstes Land mit einem Grenzzaun von Flüchtlingen abgeschottet. Seit September 2015 wird zudem ein «illegaler Grenzübertritt» mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Die rechtspopulistische Regierung von Victor Orban schürt in der Bevölkerung mit Kampagnen die Angst vor Muslimen und punktet mit einer harten Haltung gegenüber Flüchtlingen.

Der Flüchtlingsrat-Bericht zeigte auf, dass nach Ungarn zurückgewiesene Asylbewerber «systematisch» inhaftiert werden. In Ungarn lebende Flüchtlinge würden auf Transporten mit Handschellen und Leinen gefesselt. Untergebracht sind sie demnach in Auffanglagern, in denen es an allem mangelt, auch an ausreichender medizinischer Versorgung oder einer Heizung.

Der Flüchtlingsrat, ein Zusammenschluss von 90 europäischen Nichtregierungsorganisationen, beruft sich auf Berichte des UNHCR, von NGOs und auf verschiedene Gerichtsurteile. Trifft der Bericht zu, verletzt die ungarische Regierung nicht nur die Dublin-Verträge, sondern auch täglich die Menschenrechte.

Grundsatzentscheid nötig

Derzeit warten die Richter also auf die Abklärungen des SEM und zusätzlich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte oder des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Situation in Ungarn.

Danach werden die Richter einen Grundsatzentscheid zu den Ungarn-Dublin-Fällen treffen müssen. Dies wird laut Maglio einem Gremium von drei oder fünf Richtern obliegen. Jedoch werde der Entscheid mit allen 28 Richtern der Asylabteilung koordiniert werden, weil er über den Einzelfall hinaus für eine Mehrzahl von Verfahren eine Gültigkeit habe.

Das Staatssekretariat erklärte, es selbst fälle keine Grundsatzentscheide, sondern entscheide immer im Einzelfall nach konkreten Umständen. Jedoch werde die Entwicklung der Lage in Ungarn laufend beobachtet. Gegebenenfalls würden «Schlüsse für die Beurteilung konkreter Fallkonstellationen» gezogen.

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