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Blatt mit Polizeiaufruf hängt an Eisenstange bei Veloweg
Legende: Der Vergewaltigungstäter von Emmen ist noch immer frei – obwohl seine DNA bekannt ist. Keystone

Schweiz Auch Opferfamilie von Emmen verlangt DNA-Gesetzesänderung

Die Familie des Vergewaltigungsopfers von Emmen fordert, dass die DNA des Täters vertieft ausgewertet wird. In der «Rundschau» äussert sie sich erstmals zur Tat und den Folgen.

Im letzten Juli vergewaltigte in Emmen (LU) ein unbekannter Täter eine 26-jährige Frau. Das Opfer ist seither vom fünften Halswirbel abwärts gelähmt. Die Polizei sicherte die DNA-Spur des Täters.

Doch das Gesetz verbietet den Fahndern die vertiefte Analyse dieser DNA, um so auf äusserliche Erkennungsmerkmale wie Haar- und Augenfarbe sowie die Herkunft des Täters zu schliessen. Der Mann ist trotz intensiven Ermittlungstätigkeiten noch immer nicht gefasst.

Unverständnis bei der Opferfamilie

Das Opfer arbeitete bei der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern. Aus Bestürzung über das Verbrechen an seiner Mitarbeiterin verlangte Stiftungsrat und Nationalrat Albert Vitali in einer Motion eine Änderung des DNA-Profilgesetzes. Vitali fordert, dass bei schweren Gewaltverbrechen die Fahnder aus einer sichergestellten DNA-Spur äusserliche Erkennungsmerkmale verwenden dürfen. «Die Gesellschaft erwartet, dass wenn solche Taten gemacht werden, dass diese möglichst schnell und effizient aufgeklärt werden können.»

Die Mutter des Vergewaltigungsopfers fordert in der «Rundschau» ein rasches Umdenken: «Es löst grosses Unverständnis aus, wenn man als Betroffene weiss, dass man die DNA des Täters hat, diese aber nicht verwenden darf, um den Täter zu finden.» Nicht auszudenken sei, wenn der Täter sich an einem weiteren Opfer vergehen würde.

SP-Ständerat Jositsch unterstützt Gesetzesänderung

Unterstützung bekommt die Familie des Opfers von Strafrechtprofessor und Zürcher Ständerat Daniel Jositsch. Er sieht dringenden Handlungsbedarf in der schweizerischen Gesetzgebung: «Die Strafverfolgungsbehörden sollen alle technischen Möglichkeiten zur Verfügung haben, die denkbar sind.»

Jositsch widerspricht Datenschützern, welche in einer vertieften DNA-Analyse bei schweren Straftaten eine Schwächung des Datenschutzes sehen: «Damit öffnet man nur einen kleinen Spalt und zwar genau den, der notwendig ist um solche Täter zu finden.»

Datenschützer warnt vor Missbrauchsgefahr

Strafbehörden könnten mit vertieften DNA-Datenanalysen ganze Datenbanken anlegen. Zudem könnten solche DNA-Analysen nicht nur für schwere Straftaten, sondern auch für Bagatell-Delikte eingesetzt werden.

Der interimistische Datenschutzbeauftragte des Bundes, Jean-Philipp Walter warnt: «Man muss im Gesetz klar definieren, in welchem Fall solche Analysen durchgeführt werden dürfen. Man muss auch die Rechte der betroffenen Person und die Kontrolle klar regeln.»

DNA-Massentest und Mobiltelefondaten-Auswertung

Der Vergewaltigungsfall von Emmen zeigt ein Dilemma der geltenden Gesetzgebung auf. Während eine Massen-DNA-Untersuchungen bei über 300 unbescholtenen Männern zulässig sind, verbietet das Gesetz die vertiefte Analyse der sichergestellten DNA des Täters. Gleichzeitig werten die Fahnder Tausende von Mobiltelefondaten unbeteiligter Passanten aus.

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