Das Parlament war fleissig in der vergangenen Legislatur. Am 1. Januar 2016 treten Dutzende neue oder geänderte Erlasse in Kraft. Einige davon gehen ins Geld.
- Zuschlag für grünen Strom
So schlägt beispielsweise der Zuschlag für grünen Strom auf, um 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Mit durchschnittlich 9 Franken pro Jahr für einen vierköpfigen Haushalt halten sich die Mehrkosten in Grenzen.
- Neue Abwasserabgabe
Maximal 9 Franken pro Einwohnerin und Einwohner kostet auch die neue Abwasserabgabe, mit der die Aufrüstung von Kläranlagen finanziert wird.
- Teureres Heizöl
Heizöl wird teurer, weil die CO2-Abgabe von 60 auf 84 Franken pro Tonne CO2 erhöht wird.
- Steuern für den Bahninfrastrukturfonds (Fabi)
Auch Autopendler zahlen ab nächstem Jahr mehr Steuern, weil mit der Bahnvorlage Fabi der Pendlerabzug auf 3000 Franken begrenzt wird. Im Zusammenhang mit der gleichen Vorlage müssen die Kantone 500 Millionen Franken in den neuen Bahninfrastrukturfonds einschiessen, was teilweise via Steuern finanziert werden muss.
- Pauschalbesteuerte zahlen mehr
Pauschalbesteuerte erhalten eine höhere Steuerrechnung, weil bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage neue Ansätze gelten.
- Neue Billag ab 2018
Die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, über die das Volk im September 2014 abgestimmt hat, tritt ebenfalls Anfang 2016 in Kraft. Bei der Billag ändert sich vorerst aber nichts: Die umstrittene geräteunabhängige Empfangsgebühr wird nicht vor 2018 eingeführt.
- Weniger Lohnabzug
Nicht alles wird teurer im Jahr 2016. Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung beispielsweise sinkt von 0,5 Prozent auf 0,45 Prozent, womit mehr vom Lohn übrigbleibt.
- Rabatt für Geberkantone
Beim Finanzausgleich werden die Geberkantone um 67 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Sie hatten sich für einen grösseren Rabatt eingesetzt, brachten aber die nötigen Unterschriften für das Referendum nicht zusammen.
- Mehrfaches Schwarzfahren wird teurer
Die Transportunternehmen können ab 2016 ein Schwarzfahrer-Register einrichten. Dadurch wird das Leben vor allem für notorische Schwarzfahrer teurer.
- Erschwerter Derivatehandel
Mit dem Inkrafttreten des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes gelten strengere Regeln für den Handel mit Derivaten. Der Erlass ist eine Folge der Finanzkrise. Er soll für mehr Stabilität im Finanzsystem sorgen.
- Strengere Regeln bei hohen Barzahlungen
Im Kampf gegen Geldwäscherei werden die Regeln für Barkäufe verschärft. Händler müssen künftig genau hinschauen, wenn jemand über 100'000 Franken bar bezahlt.
- Mehr Transparenz bei Krankenkassen
Verschärft wird auch die Aufsicht über die Krankenkassen. Der Bund bekommt Einblick in gewisse Transaktionen der Grundversicherer. Zudem kann er gegen zu hohe Prämien einschreiten.
- Mehr Einfluss des Bundes bei übertragbaren Krankheiten
Mit dem neuen Epidemiengesetz bekommt der Bund auch im Kampf gegen übertragbare Krankheiten eine wichtigere Rolle. In dem Zusammenhang hatte der angebliche Impfzwang die Gemüter erhitzt, was 2013 zu einer Referendumsabstimmung führte.
- Schärfere Regeln für Beschaffungen
Bei den Beschaffungen will der Bund nach diversen Skandalen die Zügel wieder in die Hand nehmen: Auf Anfang Jahr hin werden die Regeln verschärft, nach welchen die Verwaltung Bauten in Auftrag gibt oder Waren und Dienstleistungen einkauft.
- Amtliche Erlasse gibt es nur noch elektronisch
Bei der Publikation amtlicher Erlasse hält das elektronische Zeitalter Einzug. Künftig ist nicht mehr die gedruckte Fassung von Gesetzen oder Verordnungen massgeblich, sondern die elektronische.
- Linke Autobahnspur: Tempo 100 muss möglich sein
Wer beispielsweise auf einer dreispurigen Autobahn die Spur ganz links benutzen will, muss künftig mehr als Tempo 100 fahren können. Bisher galt auf der Überholspur eine mögliche Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h. Damit werden Reisecars von der linken Spur verbannt. Auch andere Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h dürfen nur noch die mittlere und rechte Spur benutzen.
- Rückwärtsfahren nur im Ausnahmefall
Es darf nur noch rückwärts gefahren werden, wenn wenden oder weiterfahren unmöglich ist. Der Bundesrat hat diese Regel verschärft, weil es beim Rückwärtsfahren besonders viele tödliche Unfälle gibt.
- Kein Widerrufsrecht bei Internetkäufen
Konsumenten profitieren ab 2016 von einem 14-tägigen Widerrufsrecht bei Telefonverkäufen. Für ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Käufen nach dem Vorbild der EU-Regelung gab es im Parlament jedoch keine Mehrheit. Im Kampf gegen die Verschuldung wird aggressive Werbung für Kleinkredite verboten.
- Mehr Schutz für Opfer
Opfer von Straftaten, deren Angehörige oder allenfalls auch Drittpersonen können ab nächstem Jahr detailliert Auskunft bekommen über den Strafvollzug, die Entlassung oder eine Flucht des Täters. Die Betroffenen sollen dadurch unliebsamen Begegnungen aus dem Weg gehen können.
- Früher in den Jungschützenkurs
Jugendliche können schon im Alter von 15 Jahren den Jungschützenkurs besuchen. Bisher war das erst ab 17 Jahren möglich.
- Gute Nachricht für die Bauern
Der Bundesrat ist den Bauern beim Gewässerschutz entgegengekommen, indem er die Regeln für die Nutzung der Zone entlang von Gewässern etwas gelockert hat.