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Der Jugendschutz werde zu wenig ernst genommen, so Sucht Schweiz
Aus SRF 4 News aktuell vom 03.07.2024. Bild: Keystone/Alessandro della Valle
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Auswertung Alkohol-Testkäufe «Der Jugendschutz muss ernster genommen werden»

Noch immer kommen Jugendliche ziemlich oft an Alkohol, obwohl sie dafür zu jung sind. In mehr als einem Viertel der Fälle können sie in Läden, Bars oder online Alkohol kaufen, wie der neueste Bericht zu den Alkohol-Testkäufen zeigt. Bei «Alkohol Schweiz» setzt man auf Sensibilisierung – und eine Gesetzesverschärfung.

Monique Portner-Helfer

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Monique Portner-Helfer ist Mediensprecherin von Sucht Schweiz. Die unabhängige, gemeinnützige Stiftung setzt sich dafür ein, Probleme im Zusammenhang mit Suchtverhalten zu verhindern oder sie zu mindern.

SRF News: Warum tut sich in Sachen Jugendschutz im langjährigen Vergleich offenbar so wenig?

Monique Portner-Helfer: Drei Viertel der Betriebe handhaben das Thema gut; ihnen ist der Jugendschutz wichtig. Leider trifft das aber eben nicht für alle Verkaufsstellen zu. Hinzu kommt ein kultureller Faktor: In der Schweiz ist man es sich nicht gewohnt, einen Ausweis zu verlangen, wenn man etwas verkauft.

Manchmal wird im Verkaufsstress das Alter der Kundin falsch berechnet.

Ausserdem herrscht für die Verkäuferinnen oder Verkäufer oftmals viel Stress an der Kasse, da wird manchmal das Alter nach Rückfrage bei der jugendlichen Kundin falsch berechnet. Deshalb braucht es technische Unterstützung, um das Alter in der Kundendichte richtig zu erfassen.

Mehr als ein Viertel erhielt Alkohol

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Sucht Schweiz hat für die neuste Studie insgesamt mehr als 13'000 Testkäufe im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit ausgewertet. Dabei zeigte sich: In gut 27 Prozent der Fälle erhielten Jugendliche unberechtigterweise Alkohol. Die tiefste Rate an Verstössen wiesen mit gut 17 Prozent die Tankstellenshops auf, gefolgt von Ladenketten und grossen Detailhändlern. Schlecht schnitten Veranstaltungen und Events mit gut 44 Prozent fehlbaren Verkäufen ab. Die grössten Lücken aber gibt es im Online-Bereich: Bei Bestellungen in Gastronomie-Betrieben erhielten fast neun von zehn Jugendlichen den georderten Alkohol. Dabei wurde das Alter in bloss gut 14 Prozent der Fälle kontrolliert, und zwar erst bei der Lieferung. Und bei Online-Shops gab es nur in acht Prozent der Fälle eine Kontrolle der Identität durch Verlangen einer Ausweiskopie. (sda)

Die Ergebnisse der Testkäufe bleiben seit Jahren in etwa stabil. Was also muss sich ändern, um beim Jugendschutz voranzukommen?

Die Betriebe müssen den Jugendschutz in ihr Unternehmenskonzept einbinden. Das Personal muss geschult werden, die technischen Hilfsmittel müssen vorhanden sein. Und zur Qualitätskontrolle sollten sie selber auch intern Testkäufe durchführen und entsprechende Schlüsse daraus ziehen.

Im Onlinehandel sollten konsequent wirksame Altersüberprüfungssysteme angewendet werden.

Es braucht eben auch den Willen, den Jugendschutz ernst zu nehmen. Gerade im Onlinehandel sollten zudem wirksame Altersüberprüfungssysteme konsequent angewendet werden, dies gilt aber auch in Läden vor Ort. Ausserdem muss die Bevölkerung weiterhin sensibilisiert werden, damit der Jugendschutz generell ernst genommen wird.

Bald Strafen für fehlbare Betriebe

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Im Herbst tritt ein neuer Gesetzesartikel in Kraft, der es den Kantonen ermöglicht, fehlbare Betriebe zu bestrafen – wenn sie bei Testkäufen im Auftrag einer kantonalen Behörde die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen. Überhaupt kein Alkohol an Unter-16-Jährige, ab 16 Jahren sind Bier und Wein erlaubt, erst ab 18 Jahren auch Spirituosen mit mehr als 15 Prozent Alkoholgehalt.

Hier finden Sie die Gesetzgebung auf Bundesebene zum Alkohol in der Schweiz.

Offenbar befolgen drei Viertel der Betriebe die gesetzlichen Vorgaben, keinen Alkohol an Jugendliche zu verkaufen. Bedeutet das nicht, dass die Sensibilisierung doch grösstenteils greift?

Das zeigt vor allem, dass es durchaus möglich ist, den Jugendschutz gemäss Gesetz zu befolgen – und es das restliche Viertel also auch machen könnte. Der Wert von 27 Prozent der sogenannten Fehlverkäufe ist ganz klar zu hoch, er muss sinken.

Was ist mit jenen Fällen, in denen Berechtigte Alkohol kaufen und ihn an Jugendliche weitergeben?

Die Frage, wie man ein Gesetz umgehen kann, stellt sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Und sicher kommt das auch beim Alkoholgesetz vor. Wichtig ist aber, dass die Abgabebedingungen von den Läden und Verkaufsstellen eingehalten werden. Der Jugendschutz muss ernst genommen werden.

Im Onlinehandel kommen Jugendliche in fast 90 Prozent der Fälle unberechtigt an Alkohol. Was muss hier passieren, damit sich das bessert?

Es braucht griffigere Alterskontrollsysteme: das Vorweisen einer digitalen Identität durch den Käufer oder die Kontrolle der Identitätskarte oder eines gültigen Ausweises durch den Verkäufer. Und bis alle Verkäufer von Alkohol ganz automatisch das Alter der Käuferin überprüfen – sei es im Laden am Bahnhof oder beim Onlineverkauf –, braucht eine noch stärkere kulturelle Akzeptanz in der Schweiz, in solchen Fällen einen Ausweis vorzulegen.

Das Gespräch führte Sandro Della Torre.

SRF 4 News aktuell, 3.7.2024, 8:10 Uhr ; 

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