Schweiz - Avenir Suisse will höhere Hürden für Volksinitiativen
Immer mehr Volksinitiativen wurden in den letzten Jahren angenommen. Allerdings wird kaum mehr eine Initiative gemäss dem Wunsch ihrer Urheber umgesetzt. Vielmehr würden sie als Wahlkampfinstrument missbraucht, moniert Avenir Suisse. Sie schlägt deshalb Reformen vor.
Die liberale Denkfabrik Avenir Suisse fordert eine Reform der Volksinitiative: Die Hürden müssten erhöht werden, damit Vorlagen auch wieder umgesetzt und somit verbindlich würden.
Reformvorschläge Avenir Suisse
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Erhöhung der Unterschriftenzahl für Volksabstimmungen von 100'000 auf 210'000
Gültigkeitsprüfung durch Bundeskanzlei statt Parlament
Einführung der Gesetzesinitiative auf Bundesebene
Obligatorisches Referendum für Ausführungs- gesetzgebungen
Nur eine Volksinitiative pro Abstimmungssonntag, höchstens 38 Initiativen pro Jahrzehnt
Man wolle die direkte Demokratie keineswegs einschränken, betonte Avenir-Suisse-Direktor Gerhard Schwarz vor den Medien. Doch die Initiative sei nicht mehr, was sie einmal gewesen sei. Aus dem «Garant für Stabilität» wurde seiner Ansicht nach ein Wahlkampf- und Werbeinstrument für Parteien und Splittergruppen.
Kaum so umgesetzt wie vorgesehen
Die direkte Demokratie sei zwar ein Erfolgsfaktor der Schweiz. «Aber auch Erfolgsfaktoren muss man gelegentlich überprüfen.» Dass mit dem einstigen Garant für Stabilität etwas nicht stimmt, erkennt Schwarz nicht zuletzt an Reaktionen aus dem Ausland. Die Schweiz gelte heute als instabil, weil immer drastischere Vorlagen vors Volk kämen und diese dann auch noch angenommen würden.
Kaum eine Volksinitiative werde aber so umgesetzt, wie von den Initianten vorgesehen. Die Folge seien verärgerte Bürger und noch radikalere Vorlagen.
Um der Volksinitiative wieder zu Bedeutung und Verbindlichkeit zu verhelfen, fordert Avenir Suisse deshalb eine striktere Anwendung der bisherigen Ungültigkeitsgründe. Die Bundeskanzlei soll Vorlagen vor der Unterschriftensammlung nicht nur nach formalen Kriterien prüfen, sondern auch nach inhaltlichen.
Besonders die Einheit der Materie sei in der Vergangenheit sehr grosszügig gehandhabt worden, etwa bei der Ecopop-Initiative, die Wirtschaft mit Empfängnisverhütung vermengt habe.
Gesetzesinitiative auch auf Bundesebene
Weiter fordert Avenir Suisse eine höhere Unterschriftenhürde: Nach Ansicht der Denkfabrik sollen für eine Verfassungsinitiative neu 210'000 Unterschriften nötig sein. Heute sind es 100'000. Es reichen also 1,9 Prozent der Stimmberechtigten, um eine Initiative zustande zu bringen. Die 210'000 Unterschriften würden 4 Prozent entsprechen.
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So will Avenir Suisse die Volksinitiative reformieren
Aus Tagesschau vom 07.04.2015.
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Die Unterschriftenzahl sei seit der Einführung des Frauenstimmrechts im Jahr 1978 nicht mehr angepasst worden – obwohl die Bevölkerung seither zugenommen habe, begründet Avenir Suisse diesen Vorschlag.
Dass dies vor allem grossen und gut organisierten Gruppierungen und Parteien helfen würde, kann Avenir Suisse nicht ganz verneinen.
Um diesen eventuellen Nachteil auszugleichen, fordert die Denkfabrik deshalb die Einführung der Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In den Kantonen gibt es diese bereits.
Mit der Gesetzesinitiative soll gemäss Avenir Suisse das Bundesgesetz direkt geändert werden. Würden National- und Ständerat dem Vorstoss zustimmen, ist eine Volksabstimmung überflüssig. Für dieses neue Volksrecht würde die Denkfabrik eine tiefere Hürde von 2 Prozent der Stimmberechtigten befürworten. Für das Jahr 2016 würde dies eine Unterschriftenzahl von 105'600 bedeuten.
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Video
Einschätzungen von SRF-Bundeshausredaktor Hanspeter Trütsch
Aus Tagesschau vom 07.04.2015.
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Weiter fordert Avenir Suisse das obligatorische Referendum für Ausführungsgesetzgebungen. Das Volk soll damit bei einer Initiative nicht nur das erste, sondern auch das letzte Wort haben. Im Fall der Zweitwohnungs-Initiative beispielsweise, die schlussendlich anders umgesetzt werden wird, als ursprünglich vorgesehen, müsste also das Volk erneut abstimmen.
Taktische Spielereien bei der Umsetzung würden so verhindert und die Umsetzung würde demokratisch legitimiert. Pro Abstimmungssonntag soll zudem nicht über mehr als eine Volksinitiative abgestimmt werden. Die heutige Vorlagenflut erschwere eine seriöse Debatte und beeinflusse die Qualität der Entscheide.
Kritische Reaktionen auf die Reformvorschläge
Die Ideen zur Reform der Volksinitiative hat Avenir-Suisse-Direktor Schwarz bereits vor der heutigen Veröffentlichung verschiedenen Parteien präsentiert. Am Meisten Kritik habe es dabei von der SP und der SVP gegeben. «Eigentlich ist das absurd», sagt Schwarz, «denn genau die beiden Parteien hätten wohl am wenigsten Probleme, die höheren Hürden zu schaffen.»
Handlungsbedarf bestehe allerdings tatsächlich, meint SRF-Bundeshauskorrespondent Hanspeter Trütsch. Am ehesten glaubt er, dass der Vorschlag der Vorprüfung durch die Bundeskanzlei umgesetzt werden könnte. Alle anderen Ideen «kann man vergessen».
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Video
Politologe Andreas Ladner über die Vorschläge von Avenir Suisse
Aus News-Clip vom 07.04.2015.
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Weniger drastisch äussert sich Politologe Andreas Ladner von der Universität Lausanne. Die Vorschläge seien aber bei weitem nicht alle neu. So sei über die Unterschriftenzahlen bereits früher diskutiert worden, über die Gesetzesinitiative habe man gar schon abgestimmt.
Die übrigen Vorschläge seien zwar in der Tat neuer, jedoch wisse wohl selbst Avenir Suisse noch nicht, wie diese konkret umzusetzen wären, sagte Ladner gegenüber der «Tagesschau». Insofern ginge es jetzt darum, die Vorschläge zu diskutieren. Eine solche Auseinandersetzung mit der direkten Demokratie und ihrer Verbesserung sei denn auch das Positive am Vorstoss von Avenir Suisse.
Angenommene Initiativen seit 1893
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1893: Schächtverbot
Die eidgenössische Volksinitiative «Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung» wurde am 20. August 1893 mit einem Ja-Stimmenanteil von 60,0 Prozent angenommen. Sie wurde von den kantonalen Tierschutzvereinen Bern und Aargau lanciert und hatte zum Ziel, das vor allem von Juden praktizierte Schächten zu verbieten.
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1908: Absinthverbot
Die Initiative wurde 1905 von der Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus lanciert. Konkret wollte die Initiative den Absinth verbieten. Der Bundesrat lehnte das Begehren ab. Sie sei ein «übereilter, wenig durchdachter, legislatorischer Versuch». Volk und Stände nahmen am 05. Juli 1908 das Begehren an – mit 63,5 Prozent.
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1918: Proporzwahl des Nationalrats
Die Initiative wurde bereits im April 1913 lanciert – und zwar unter der Federführung der SP, die sich durch die bestehende Majorzwahl benachteiligt sah. Die Initiative blieb während des ersten Weltkriegs unangetastet und kam erst 1918 zur Abstimmung. Das Volk stimmte dem Begehren mit 66,8 Prozent deutlich zu.
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1920: Spielbankenverbot
Mit der Abstimmung vom 21. März 1920 verbot das Schweizer Volk die Errichtung von Spielbanken. Als Spielbank war gemäss Initianten jede Unternehmung anzusehen, welche Glückspiele betreibt. Die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Spielbanken mussten innert fünf Jahren geschlossen werden. Die Schweizer Bürger stimmten mit 55,2 Prozent der Initiative zu.
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1921: Staatsvertragsreferendum
Staatsverträge, die mit dem Ausland abgeschlossen werden – für eine Dauer von mehr als 15 Jahren – müssen dem Volk zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden. Zu diesem Verfassungsartikel sagte das Volk am 30. Januar 1921 mit 71,3 Prozent Ja. Vor dem Ersten Weltkrieg hatte der Bundesrat noch gesagt, solche Verträge seien Domäne der Regierung.
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1928: Erhaltung der Kursäle
Um die Neuregelung durch die Glücksspielinitiative zu neutralisieren, wurde im März 1926 die «Kursaal-Initiative» lanciert. Der Bundesrat sollte ermächtigt werden, den Kantonen die Bewilligung für Unterhaltungsspiele in Kursälen mit einem Maximaleinsatz von zwei Franken zu erteilen. Am 02. Dezember 1928 stimmte das Volk mit 51,9 Prozent zu.
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1949: Rückkehr zur direkten Demokratie
Die Initiative wurde nach dem Zweiten Weltkrieg lanciert. Es zeigte sich, dass der Bundesrat vom so genannten «Vollmachten-Regime», das er während des Krieges beansprucht hatte, nicht mehr abrücken wollte. Kurz nach dem Krieg wurden Unterschriften gesammelt. Am 11. September 1949 stimmte das Stimmvolk der Vorlage mit 50,7 Prozent knapp zu.
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1982: Preisüberwachung
1972 litt die Schweiz an einer Überhitzung der Konjunktur. Zur Dämpfung beschloss das Parlament die Überwachung von Preisen, Löhnen und Gewinnen. Der Beschluss war befristet und endete 1978. Kurz darauf wurde die Initiative «zur Verhinderung missbräuchlicher Preise» eingereicht. Am 28. November 1982 wurde sie mit 56,1 Prozent angenommen.
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1987: Schutz der Moore
Bauern, WWF und ein künftiger Nationalrat lancierten die Volksinitiative gegen den Waffenplatz Rothenthurm (SZ). Hochmoore wie in Rothenthurm seien zu schützen. Der Bundesrat lehnte die Initiative ab, legte aber eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes vor. Dennoch: Am 06. Dezember 1987 erhielt 57,8 Prozent Ja-Stimmen.
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1990: Atomkraftwerkbau-Moratorium
Am 23. September 1990 sagten die Stimmberechtigten mit 54,5 Prozent Ja zur Initiative «Stopp dem Atomkraftwerkbau». Das beschlossene Moratorium für AKW sollte zehn Jahre dauern. 2003 wurde eine Intiative, welche das AKW-Moratorium um zehn Jahre verlängern wollte, abgelehnt.
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1993: 1.-August-Initiative
Die Initiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» gelangte am 26. September 1993 zur Abstimmung – und wurde von überdeutlichen 83,8 Prozent der Schweizer Stimmbürger angenommen. Sie wurde von den Schweizer Demokraten lanciert mit dem Ziel, den 1. August als arbeitsfreien Feiertag in der Bundesverfassung zu verankern.
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1994: Schutz der Alpen
Die Initiative wurde vom Verein «Alpen-Initiative – Zum Schutz des Alpengebiets vor dem Transitverkehr» lanciert. Die Initianten wollten den Alpenraum vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs schützen. Am 20. Februar 1994 kam die Vorlage vors Volk, welches mit 51,9 Prozent zustimmte – entgegen der Empfehlung von Bundesrat und Parlament.
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2002: Beitritt zur UNO
1986 hatte das Volk schon einmal die Möglichkeit, per Abstimmung der UNO beizutreten. Damals unterlag der Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum. Doch dieses scheiterte. Am 03. März 2002 gab es eine zweite Chance; diesmal handelte es sich um eine Volksinitiative. 54,6 Prozent der Schweizer Stimmbürger legten dieses Mal ein Ja in die Urne.
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2004: Verwahrungs-Initiative
Im Jahr 2000 wurde die Vorlage von der Selbsthilfegruppe «Licht der Hoffnung» mit über 200‘000 Unterschriften eingereicht. Das Ziel: extrem gefährliche Sexual- und Straftäter bis an deren Lebensende zu verwahren. Bundesrat und Parlament lehnten die Initiative ab. Doch am 08. Februar 2004 wurde sie vom Stimmvolk mit 56,2 Prozent angenommen.
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2005: Gentech-Moratorium
Die Initiative verlangte ein fünfjähriges Gentech-Moratorium. Zudem wollte sie ein fünfjähriges Verbot sowohl für den Import sowie für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten, vermehrungsfähigen Pflanzen und Saatgut sowie von Tieren in der Landwirtschaft. Die Vorlage kam beim Schweizer Stimmvolk durch. 55,7 Prozent sagten Ja.
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2008: Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern
Die Volksinitiative gelangte am 30. November 2008 zur Abstimmung und wurde vom Schweizer Volk mit 51,9 Prozent Ja-Stimmenanteil angenommen. Die Vorlage verlangte eine Unverjährbarkeit der Strafverfolgung und der Strafe bei sexuellen und pornografischen Straftaten an Kindern vor der Pubertät.
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2009: Anti-Minarettinitiative
Mehrere Moscheen in der Schweiz wollten ein Minarett bauen. Deshalb entstand eine Debatte darüber, wie Bauanträge von islamischen Gemeinden gehandhabt werden sollen. Die Initiative wurde 2007 von der SVP und der EDU lanciert. Am 29. November 2009 gelangte sie zur Abstimmung und wurde – entgegen allen Umfragen – mit 57,5 Prozent angenommen.
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2010: Ausschaffungsinitiative
Die eidgenössische Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» kam ebenfalls von der SVP. Sie wurde von 52,3 Prozent aller Stimmbürger angenommen. Die Initiative verlangt die Ausweisung von rechtmässig in der Schweiz anwesenden ausländischen Staatsbürgern, die rechtskräftig für eines aus einer Liste von Delikten verurteilt wurden.
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2011: Zweitwohnungs-Initiative
Eine Gemeinde soll nicht mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen aufweisen dürfen. Das war die Idee der Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!». Das Ziel der Initiative: Die Ferienwohnungen dürfen nicht weiter in die Berglandschaft wuchern. Am 11. März 2011 die Überraschung: 50,6 Prozent der Schweizer Stimmbürger sagten Ja.
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2013: Abzocker-Initiative
Der 03. März 2013 war der Tag von Ständerat Thomas Minder. Die Abzocker-Initiative – oder auch Minder-Initiative genannt – erreichte beim Volk einen Ja-Anteil von 67,9 Prozent. Die Initiative war eine Reaktion auf die als exorbitant empfundenen Vergütungen einzelner Manager in grossen Schweizer Unternehmen und Banken.
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2014: Gegen die Masseneinwanderung
Die SVP freut sich über den Erfolg der Masseneinwanderungs-Initiative am 09. Februar 2014. Das Volksbegehren erzielte 50,3 Prozent Ja-Stimmen. Das Ziel: Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländern in der Schweiz soll durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden.
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2014: Pädophilen-Initiative
Die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» wurde am 18. Mai 2014 mit 63,5 Prozent angenommen. Der Bundesrat hat es sich anders gewünscht. Mit dem Ja zur Vorlage dürfen Personen, die aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern vorbestraft sind, nicht mehr mit Kindern arbeiten.
Keystone
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