Geklagt hat eine Frau aus St. Gallen. Sie hatte 2002 ihre Arbeit als Verkäuferin wegen Rückenproblemen aufgegeben und eine halbe IV-Rente bekommen. 2004 wurde sie Mutter. Die Frau entschied, sich erstmal ganz um die Kinder zu kümmern.
Auch dafür bekam sie eine IV-Teilrente zugesprochen. Das änderte sich, als die Frau wieder eine Teilzeitarbeit suchte: Umgehend strich ihr die IV die Rente. Vollständig. Und mit Unterstützung durch das Bundesgericht.
Die Schweizer Behörden waren nämlich der Ansicht, dass eine Mutter sowieso nicht mehr als 50 Prozent arbeiten würde – auch wenn sie gesund wäre. Deshalb ging die IV bei der Neuberechnung nur noch von einer 50-Prozent-Stelle aus, was zu einer gänzlichen Streichung der Rente für die Frau führte.
Teilung von Arbeit und Kinderbetreuung heute üblich
Andrea Mengis, Anwältin beim Behindertenverband Procap, kritisiert diese Praxis als unsinnig und unzeitgemäss: «In der Schweiz ist eine Mehrheit der Familien von dieser Diskriminierung betroffen, weil immer mehr Familien ein modernes Modell mit gemeinsamer Aufteilung von Erwerbstätigkeit und Betreuungspflichten wählen.»
Der Verband unterstützte deshalb die Mutter bei ihrer Klage gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. «Wir haben geltend gemacht, dass in der Praxis in der allergrössten Mehrheit der Fälle Frauen betroffen sind, nämlich zu 97 bis 98 Prozent.» Tatsächlich kommt nun auch der Gerichtshof zum Schluss, dass die Schweiz die Frauen diskriminiert.
Nicht nur der Behindertenverband, auch Schweizer Richter und Rechtsprofessoren kritisierten die Praxis des Bundesgerichts, stellen die Strassburger Richter in ihrem Urteil fest. Selbst der Bundesrat räume ein, dass die Rentenkürzungen und -streichungen zu 98 Prozent Frauen betreffen würden, heisst es.
Minderheit sieht die Zuständigkeit überschritten
Allerdings ist das Urteil mit vier gegen drei Stimmen knapp ausgefallen. Die Minderheit kritisiert, das Gericht überschreite seine Zuständigkeit, wenn es die Schweiz wegen Frauendiskriminierung und dem fehlenden Schutz der Familie verurteile, wo doch lediglich ein finanzieller Rentenentscheid zu beurteilen sei.
Dem Bundesrat bleiben 30 Tage, um zu entscheiden, ob er die grosse Kammer des Gerichts anrufen will. Allerdings hat der Bundesrat selbst gerade erst das System der gemischten Berechnung kritisch beurteilt. Die derzeitige Praxis stehe im Widerspruch zum Ziel, Berufs- und Familienleben in Einklang zu bringen, meinte die Landesregierung letztes Jahr. Die Berechnungsmethode werde darum angepasst.
Kann sich die Schweiz eine Gleichbehandlung leisten?
Anwältin Mengis allerdings meint, der Bundesrat habe damals auch erklärt, dass sich die Schweiz eine Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätigen nicht leisten könne. «Die Mehrkosten wurden auf 35 bis 40 Millionen Franken beziffert.» Die angekündigten Änderungen seien bisher nur kosmetisch.
Das Bundesamt für Sozialversicherung erklärte auf Anfrage lediglich, das Urteil müsse jetzt zuerst einmal genau studiert werden.