Die IV sei daran, sich von einer Renten- in eine Eingliederungsversicherung zu entwickeln, sagte Sozialminister Alain Berset am Montag vor den Medien. Es gehe nun darum die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weiter zu verbessern.
Allen voran Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sollen nach den Worten des Gesundheitsministers möglichst im Job behalten beziehungsweise möglichst rasch wieder eingegliedert werden. Daher müssten Personen mit psychisch bedingtem Invaliditätsrisiko künftig früher erfasst und über die Eingliederung hinaus von der IV begleitet und beraten werden.
Es geht im weiteren um Kinder und Jugendliche mit Geburtsgebrechen im Alter von 0 bis 13 Jahren. Hier soll unter anderem die Liste der anerkannten Geburtsgebrechen angepasst werden. Damit könnten auch gewisse seltene Krankheiten aufgenommen und der Übergang der 20-Jährigen von der IV in die Krankenversicherung vereinfacht werden.
Bei den Jugendlichen von 13 bis 25 Jahren steht der Übergang von der Volksschule zur ersten beruflichen Ausbildung im Zentrum. Hier verfügt die IV noch über keine gezielten Unterstützungsmassnahmen. Die bei Erwachsenen bewährten Instrumente der Früherfassung und der sozialberuflichen Integrationsmassnahmen sollen deshalb auf Jugendliche ausgeweitet werden.
Millioneneinsparungen stehen nicht im Vordergrund, umso mehr, als die finanzielle Sanierung der IV besser als vorgesehen vorangeht.
Die Millioneneinsparungen stünden nicht im Vordergrund, umso mehr, als die finanzielle Sanierung der IV gut auf Kurs sei und besser als vorgesehen voranschreite, betonte Berset: «Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung sind die Menschen, denen die IV noch besser helfen kann.»
Stufenloses Rentensystem für mehr Anreize
Im heutigen Rentensystem mit vier Stufen ist es für viele IV-Rentnerinnen und Rentner nicht attraktiv, mehr zu arbeiten, weil sich wegen Schwelleneffekten ihr verfügbares Einkommen nicht erhöht. Damit der Anreiz besteht, die Erwerbstätigkeit im Rahmen des Möglichen zu erhöhen, soll deshalb für Neurenten ein stufenloses System eingeführt werden.
Der Bundesrat stellt in der Vernehmlassung bis zum 18. März 2016 zwei Varianten zur Diskussion: Zum einen die IV-Vollrente ab 70 Prozent Invalidität wie heute oder erst ab 80 Prozent, wie sie das Parlament bereits einmal verworfen hatte.