Der Bund will die Zigarettenwerbung stark einschränken: «In Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen», «auf Plakaten und allen anderen Formen der Aussenwerbung» sowie «in Kinos», sollen Tabakprodukte nicht mehr beworben werden dürfen. So steht es in Artikel 14 des neuen Tabakgesetzes, der «10vor10» vorliegt.
Der Gesetzesentwurf befindet sich zur Zeit in der Ämterkonsultation. «Für die Lungenliga steht der Jugendschutz im Vordergrund», sagt Sonja Bietenhard zu den Recherchen von «10vor10». Die Lungenliga begrüsst das geplante Werbeverbot: «Ein umfassendes Werbeverbot soll verhindern, dass Jugendliche richtiggehend zum Rauchen verführt werden», so die Direktorin der Lungenliga Schweiz.
Tabakwarenhändler konsterniert
«Das ist für uns eine totale Überregulierung», sagt demgegenüber Hans Hess von der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels. Für ihn schiesst der Entwurf des Bundesamts für Gesundheit weit übers Ziel hinaus. Ins gleich Horn stösst auch Hanspeter Lebrument, Präsident der Schweizer Verleger: «Rauchen ist erlaubt, deshalb sollen Zigaretten auch beworben werden dürfen», kommentiert Lebrument den Gesetzesentwurf des Bundes.
Weiterhin grosse Möglichkeiten für Sponsoring
Während der Bund die Werbung stark einschränken will, lässt er das umstrittene Sponsoring von Veranstaltungen weiter zu. So sollen die Tabakfirmen bei Openair-Festivals und Kulturveranstaltungen weiterhin als Sponsoren auftreten dürfen. Einschränkungen soll es nur bei Anlässen mit «internationalem Charakter» und «grenzüberschreitender Wirkung» geben. Dort sollen Tabakfirmen zukünftig nicht mehr als Sponsoren auftreten dürfen.