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Schweiz Bundesanwalt geht gegen mutmassliche Islamisten vor

Derzeit laufen 33 Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen mutmassliche Unterstützer von islamistischen Organisationen. Fast ein Dutzend Verfahren sei in den vergangenen Monaten eröffnet worden, sagte Bundesanwalt Michael Lauber der «NZZ am Sonntag». In Haft seien drei Männer.

Die Bundesanwaltschaft habe in den letzten ein, zwei Monaten fast ein Dutzend Strafverfahren gegen Personen eröffnet, weil sie mutmasslich islamistische Organisationen unterstützt hätten. Das sagte Bundesanwalt Michael Lauber der «NZZ am Sonntag». Insgesamt laufen derzeit 33 derartige Verfahren bei der Bundesanwaltschaft.

Wegen eines solchen Verfahrens in Haft seien einzig drei Männer, sagte Lauber. Diese gehören der mutmasslichen Zelle der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Schaffhausen an. Einen weiteren vergleichbar schweren Fall gibt es laut Lauber nicht.

Reisen nach Syrien und Propaganda im Netz

Bei den Verfahren gehe es meist um «Dschihad-Reisen» zur Unterstützung von islamistischen Organisationen in Syrien, Irak, Somalia, Afghanistan oder Pakistan, sagte Lauber. Aber auch Propaganda für den IS im Internet habe zu Ermittlungen geführt.

Von IS-Stellungen in Irak steigt Rauch in den Himmel.
Legende: Stellungen des IS in Irak: Viele Verdächtige reisen in Krisenländer, um islamistische Organisationen zu unterstützen. Keystone

Den Anstieg der Verfahren in jüngster Zeit führt Lauber zum einen auf die vielen Hinweise aus der Bevölkerung und der Behörden zurück. «Die Sensibilität für terroristische Gefahren ist überall gestiegen, deshalb gelangen mehr und mehr Informationen zu uns.» Zum anderen habe sich auch der Umgang der Bundesanwaltschaft mit solchen Hinweisen gewandelt: «Ich habe entschieden, dass die Bundesanwaltschaft in Zweifelsfällen immer Strafverfahren eröffnet.»

Lauber will Trojaner einsetzen

Zudem führt die Bundesanwaltschaft gemäss Lauber in Zweifelsfällen Hausdurchsuchungen durch oder verhaftet verdächtige Personen. Und wenn es nötig wäre, würde er schon jetzt einen Trojaner zur Überwachung eines Terrorverdächtigen einsetzen, sagte Lauber. Der Einsatz solcher Spionagesoftware ist derzeit – vor Annahme des neuen Überwachungsgesetzes – eine rechtliche Grauzone.

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