Eine Einvernahme bei der Bundesanwaltschaft sei eine äusserst zähe Angelegenheit, findet der oberste Schweizer Ankläger, Michael Lauber. Jede Aussage von Beschuldigten, Auskunftspersonen oder Zeugen muss schriftlich festgehalten werden – und das laufend. Das führe vor allem bei Strafuntersuchungen mit internationalen Zusammenhängen zu stundenlangen Befragungen. Dabei müssten hochqualifizierte Dolmetscher anwesend sein.
Unmögliche Situation
«Jede Frage und jede Antwort muss übersetzt und rückübersetzt – und dann protokolliert, kontrolliert und unterschrieben werden», erklärt Lauber. Dies behindere den Fluss und die Taktik der Befragung und sei sehr mühsam.
Hinzu komme, dass am Schluss der Einvernahme das gesamte Protokoll noch einmal vom Dolmetscher in die Sprache der befragten Person zurück übersetzt werden muss – und zwar in Anwesenheit von allen Beteiligten. Eigentlich sei dies eine unmögliche Situation, findet der Bundesanwalt.
Vorschläge für straffere Befragungen
Deshalb schlägt Lauber in seinem neusten Tätigkeitsbericht vor, die Strafprozessordnung zu ändern. Aussagen im Vorverfahren, sei es nun vor der Bundesanwaltschaft oder vor kantonalen Strafverfolgungsbehörden, sollten nicht mehr laufend schriftlich festgehalten werden müssen. Sondern erst nachträglich, wenn die Befragung vorbei ist.
Bundesanwaltschaft gibt blockierte Gelder frei
Mit der Ton- und Bildtechnik des 21. Jahrhunderts könne ja alles aufgezeichnet werden. Die Parteien würden Einsicht in die Transkription der Einvernahmen erhalten und die Ton- und Bildaufnahmen zu den Akten gelegt. «Man könnte so die Verteidigungsrechte wahren und hätte trotzdem den Fluss der Einvernahme sichergestellt», erläutert der Bundesanwalt seinen Vorschlag.
Die Einvernahme wäre dann wieder so etwas wie ein Verhör.
Damit wäre es dann auch eher möglich, bei einer Befragung tatsächlich etwas herauszubekommen: «Die Einvernahme wäre dann wieder eher wie ein Verhör, wie man sich dies vorstellt», so Lauber. Nämlich ein Gespräch mit Argumenten, Fragen und Gegenfragen. Vielleicht könnte so wieder vermehrt etwas herausgefunden werden, das der materiellen Wahrheit entspreche.
Politik entscheidet über mögliche Änderungen
Dass es für die Beschuldigten natürlich nicht von Vorteil wäre, wenn sie intensiver in die Zange genommen werden können, ist für den obersten Ankläger vertretbar. Vor allem, wenn man damit auch noch Geld sparen könnte, weil die zeitaufwendige Rückübersetzung des Befragungsprotokolls am Schluss wegfalle.
Ob die Strafprozessordnung tatsächlich geändert werden soll, muss letztlich das Justizdepartement entscheiden und einen entsprechenden Antrag an den Bundesrat formulieren. Vielleicht aber wird die Idee von Bundesanwalt Lauber auch vom eidgenössischen Parlament in einem Vorstoss aufgenommen.