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André Marty, BA, zum Strafverfahren wegen Spionage
Aus News-Clip vom 24.03.2017.
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Politischer Nachrichtendienst Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Spionage

  • Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst (Spionage) eröffnet.
  • Gemäss konkretem Tatverdacht wird im Umfeld der türkischen Gemeinde in der Schweiz mutmasslich Spionage gemäss Artikel 272 des Strafgesetzbuchs betrieben.

Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass an der Universität Zürich angeblich regierungskritische Türken beobachtet und fotografiert wurden. Bundespolitiker äusserten sich ebenfalls bereits kritisch zu den möglichen Spionagetätigkeiten der Türkei in der Schweiz.

Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft (BA) ein Strafverfahren wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst eröffnet. Ihr liege der konkrete Tatverdacht vor, dass im Umfeld von in der Schweiz lebenden Türken mutmasslich Spionage betrieben werde, bestätigt der Informationschef der BA, André Marty, auf Anfrage von SRF.

Die türkische Botschaft in Bern sagt auf Anfrage der «Tagesschau», dass eine «konkrete Information» zu den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft die Botschaft der Türkei «bis heute» nicht erreicht habe.

Politischer Nachrichtendienst

Beim Nachrichtendienst (gemäss StGB) geht es um bewusst geheim gehaltene politische, wirtschaftliche und militärische Informationen. Verboten ist es, solche Informationen zum Nachteil von Institutionen, Unternehmen und Personen in der Schweiz an einen ausländischen Staat weiterzugeben. Das ist der Fall, wenn ein ausländischer Akteur (Staat) im Spiel ist, zu dessen Gunsten die Informationen in der Schweiz beschafft und weitergegeben werden.
Quelle: Faktenblatt NDB vom 17.06.2016: «Was macht der NDB gegen Spionage?»

Verfahren nach bundesrätlicher Ermächtigung

Die BA habe basierend auf den entsprechenden rechtlichen Grundlagen beim Bundesrat um einen Entscheid ersucht, eine gerichtliche Verfolgung aufzunehmen. Nachdem die bundesrätliche Ermächtigung durch das Justizdepartement (EJPD) erteilt wurde, habe die BA am 16. März ein Strafverfahren über möglichen politischen Nachrichtendienstes gemäss Artikel 272 des Strafgesetzbuches. Weitere Angaben machte die BA nicht, weil es sich um ein hängiges Strafverfahren handelt.

Gemäss Artikel 66 des Strafbehördenorganisationsgesetzes ist für die Verfolgung politischer Straftaten in der Schweiz eine Ermächtigung durch den Bundesrat notwendig. Ohne diese Ermächtigung dürfte die BA nicht selbständig aktiv werden.

Dass Strafverfahren im Zusammenhang mit politischem Nachrichtendienst eröffnet und öffentlich kommuniziert werden, darf als aussergewöhnlich bezeichnet werden, sagt SRF-Bundeshausredaktor Philipp Burkhardt.

Klare Position der Schweiz

Der Verdacht, dass der türkische Nachrichtendienst nach dem gescheiterten Putschversuch im letzten Sommer auch in der Schweiz aktiv geworden ist, steht seit längerer Zeit im Raum.

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Bundesrat Burkhalter zum Gespräch mit Cavusoglu
Aus 10 vor 10 vom 23.03.2017.
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Bundesrat Didier Burkhalter traf am Donnerstag den türkischen Aussenminister Mevlüt Cavusoglg. Nach dem Treffen sagte Burkhalter am Abend gegenüber SRF, er habe im Gespräch mit Cavusoglu «die Gültigkeit des nationalen Rechts in der Schweiz unterstrichen».

Dabei habe er auch die Türkei ermahnt, sich an dieses zu halten. Nachrichtendienstliche Tätigkeiten seien in der Schweiz verboten und allfälligen Hinweisen würde die Schweiz «konsequent nachgehen». Die BA bestätigt nun, dass sie in diesem Zusammenhang aktiv geworden sei.

Bespitzelungen an der Universität Zürich

Mitte März wurde bekannt, dass an der Universität Zürich angeblich regierungskritische Türken beobachtet und bespitzelt wurden. Am 11. Januar seien zwei Männer am historischen Seminar zum Thema Völkermord an den Armeniern erschienen und hätten Besucher systematisch mit Smartphones fotografiert, schilderte ein Doktorand dem «Tages-Anzeiger».

Zudem seien im Dezember Besucher bei der Würdigung der Arbeit von Can Dündar, Chefredaktor der regierungskritischen Zeitung «Cumhuriyet», in der Aula der Universität Zürich gefilmt worden. Der Universitätsleitung waren die beiden Vorfälle bis zu dem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen.

Politiker kritisieren Spionagetätigkeit der Türkei

Vor möglichen Spionagetätigkeiten der Türkei in der Schweiz warnten auch schon Schweizer Bundespolitiker. Ständerat Josef Dittli (FDP/UR) hat deswegen bei der BA Strafanzeige eingereicht. Kritiker des türkischen Präsidenten Erdogan in der Schweiz seien teilweise aggressiven Massnahmen ausgesetzt. Laut Dittli soll sogar eine E-Mail-Adresse bestehen, ab die regimekritische Personen nach Ankara gemeldet werden können.

Vor zwei Wochen kritisierte auch die Grüne Partei Schweiz die türkischen Bespitzelungen in der Schweiz. «Es darf nicht sein, dass der lange Arm der AKP-Regierung in unsere Rechtsordnung eingreift und das friedliche Zusammenleben der türkischstämmigen Diaspora tangiert», sagt Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH).

Die Grünen veröffentlichten dazu einen Brief der türkischen Botschaft in Bern an die Behörden im Heimatland. Darin wurden detailliert Bildungsinstitutionen, Medien und Nichtregierungsorganisationen aufgelistet, die Beziehungen zu FETÖ/PDY unterhalten («FETÖ-Liste»).

«FETÖ-Liste» wird überprüft

Als FETÖ wird in der Türkei die «Fethullahistische Terrororganisation» (Parallelstaatstruktur) bezeichnet, die angeblich als Terrororganisation des Prediger Fethullah Gülen (und seinen Anhänger) für den Putschversuch in der Türkei im Sommer 2016 verantwortlich gemacht wird.

Angesprochen auf diese «FETÖ-Liste» erklärte BA-Informationschef André Marty, dass es verschiedene Tatverdachtsmomente gebe. «Dabei müsse detailliert abgeklärt werden im Sinne von belastendem oder auch entlastendem Material.» Das benötige aber noch etwas mehr Zeit.

Art. 272 StGB 2. Verbotener Nachrichtendienst

Politischer Nachrichtendienst 1. Wer im Interesse eines fremden Staates oder einer ausländischen Partei oder einer andern Organisation des Auslandes zum Nachteil der Schweiz oder ihrer Angehörigen, Einwohner oder Organisationen politischen Nachrichtendienst betreibt oder einen solchen Dienst einrichtet, wer für solche Dienste anwirbt oder ihnen Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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