Schweiz - Bundesrat will Frauenquote für grosse Unternehmen
Der Bundesrat erhöht den Druck für mehr Frauen in den Führungsgremien der grossen börsenkotierten Gesellschaften. «30 Prozent weiblich» heisst der Tarif ab 2020, sonst müssen die Unternehmen gute Argumente haben. Justizministerin Sommaruga hofft auf eine Signalwirkung auch für kleinere Firmen.
Bundesrat schickt eine Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung
Die Quote gilt für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat in börsenkotierten Unternehmen
Jedes Geschlecht muss zu 30 Prozent vertreten sein
Umsetzung innert der nächsten fünf Jahre
Bei Nichtumsetzung müssen Unternehmen Gründe darlegen
Gleichzeitig wird Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umgesetzt
SP Frauen: Entscheid mutlos
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Die SP Frauen finden es schade, dass nur 250 Konzerne einbezogen werden und dass keine Sanktionsmöglichkeiten gegen fehlbare Konzerne vorgesehen sind. «In einer Zeit, in der unser Nachbarland Deutschland gerade eine grosse Revolution in Sachen Quoten erlebt, hätten wir uns vom Bundesrat schon mehr Mut gewünscht», sagt SP-Nationalrätin Yvonne Feri.
Der Bundesrat hat die Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen ist allem voran eine Geschlechterquote für wirtschaftlich bedeutende, börsenkotierte Gesellschaften. «Wir haben auf die grössten Unternehmen fokussiert, es dürfte aber auch für andere Unternehmen zum Gesprächsthema werden», erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien.
Gemäss ihren Angaben sind 250 Gesellschaften betroffen, die einer ordentlichen Revision unterliegen und wahlweise zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Eine Bilanz von mindestens 20 Millionen Franken, ein Umsatz von mindestens 40 Millionen Franken, mindestens 250 Angestellte.
Sommaruga: «Selbstregulierung führt nicht zum Ziel»
Die Unternehmen sollen sich nun innerhalb von fünf Jahren an die Geschlechterrichtwerte anpassen. Wird das Ziel verfehlt, kommt ein so genannter «Comply-or-Explain»-Ansatz zur Anwendung. Das heisst: Die Gesellschaften müssen im jährlichen Vergütungsbericht die Gründe sowie die bereits umgesetzten und die geplanten Massnahmen nennen.
Selbstregulierung führe nicht zum Ziel, begründete Sommaruga die neue Stossrichtung und betonte: «60 Prozent der börsenkotierten Gesellschaften haben immer noch keine Frau drin.» Sie zeigte sich überzeugt, dass damit «ziemlich Druck» entsteht, auch wenn der Wert von 30 Prozent noch immer bescheiden sei. .
Gesetzliche Anpassungen nach Abzocker-Initiative
Mit der Revision des Aktienrechts will der Bundesrat auch die Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umsetzen. Derzeit ist das Volksbegehren auf Verordnungsstufe realisiert. Nun werden unter anderem die Regeln für Antrittsprämien und goldene Fallschirme gesetzlich verankert. Prämien im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten will der Bundesrat davon abgrenzen. Die Sorgfaltspflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung bei der Vergütungspolitik sollen präzisiert werden.
Transparenz im Rohstoffsektor
Weiter will der Bundesrat mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor gewährleisten. Die vorgeschlagenen Bestimmungen lehnten sich an das EU-Recht an, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement. Sie verpflichten die in der Rohstofförderung tätigen Unternehmen, ihre Zahlungen an staatliche Stellen offenzulegen. Die Regelung erfasst börsenkotierte und grosse Unternehmen, die Mineralien, Erdöl, Erdgas und Holz fördern.
Audio
Bundesrat beschliesst Frauenquote von 30 Prozent
02:43 min, aus Echo der Zeit vom 28.11.2014.
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So sollen diese Unternehmen in einem Bericht Zahlungen ab 120'000 Franken pro Geschäftsjahr offenlegen. Weiter soll der Bundesrat ermächtigt werden, diese Transparenzbestimmungen im Rahmen eines international abgestimmten Vorgehens auf Unternehmen auszudehnen, die mit Rohstoffen handeln.
Schliesslich enthält die Revision Teile, welche das Parlament wegen der Abzocker-Initiative an den Bundesrat zurückgewiesen hatte. Dazu zählen die Liberalisierung der Gründungs- und Kapitalbestimmungen, die Verbesserung der Corporate Governance auch bei nicht börsenkotierten Gesellschaften und die Nutzung elektronischer Mittel bei der Generalversammlung.
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