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Mann, der an einer E-Zigarette zieht.
Legende: Steigt bald noch mehr Dampf auf? Der Bundesrat will E-Zigaretten künftig gleich behandeln wie herkömmliche. Keystone

Schweiz Dampfer wittern Morgenluft: Bundesrat will Liberalisierung

Freunde der E-Zigarette können einatmen: Geht es nach dem Willen der Regierung, dürfen sie nikotinhaltige Liquids künftig auch in der Schweiz beziehen. Die Liberalisierung wird flankiert von verschärften Werbeverboten und einem landesweiten Abgabeverbot bis zur Volljährigkeit.

Wer mit ihnen spricht, trifft auf Menschen, beseelt von einer gemeinsamen Idee: Einem rauchfreien Leben, das nicht ohne Genuss auskommen muss. Mit missionarischem Eifer predigen sie die Verheissungen der elektrischen Zigarette. Denn hier löst sich, so die These militanter Dampfer, ein todbringendes Laster in harmloses Vergnügen auf.

Die Wissenschaft ist sich uneins, ob die Missionare des 21. Jahrhunderts Recht haben. These steht hier Gegenthese gegenüber; die einen sehen in der E-Zigarette ein taugliches Mittel zur Rauchentwöhnung. Andere beharren darauf, dass bei der Verdampfung der nikotinhaltigen Kapseln – sogenannter Liquids – krebserregende Stoffe entstehen. Einig ist man sich, dass Dampfen weniger gesundheitsschädlich als herkömmliches Rauchen ist.

Jeder Vierte raucht

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Laut dem Bundesamt für Gesundheit ist die Zahl der Raucher in den letzten zehn Jahren stark zurückgegangen. In den letzten vier Jahren blieb sie jedoch relativ stabil und liegt derzeit bei 25 Prozent. 2005 betrug er noch ca. 30 Prozent. Die Altersgruppe der 20- bis 30-Jährigen raucht laut BAG am meisten.

Kuriose Gesetzgebung

Der Gesetzgeber ist dem Lager der Skeptiker zuzurechnen. Zurzeit ist der Konsum nikotinhaltiger Liquids zwar erlaubt, sie müssen jedoch aus dem Ausland importiert werden. Die kuriose Regelung ist nicht nur der offenen Forschungsdiskussion geschuldet, sondern auch dem Präventionsgedanken: Gesundheitsorganisationen befürchten eine Trendwende vom Nichtrauchen als neuer gesellschaftlicher Norm hin zu vermeintlich unbedenklichem Nikotinkonsum.

Zudem sieht etwa die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention in der E-Zigarette einen «Rettungsring» für die Tabakindustrie. Denn sie hat Lunte gerochen: Mit immer ausgeklügelteren Modellen drängt sie auf den Markt. Die überhitzten Plastikstäbchen der ersten Generation sind Vergangenheit; heute steckt beachtliche Ingenieurskunst hinter den Dampf-Apparaten.

Die mittlerweile 80‘000 Schweizer, die regelmässig dampfen, sind für die Tabakmultis zur Ersatzkundschaft geworden. Denn die Fraktion herkömmlicher Raucher ist in den Industrieländern auf dem Rückzug; Aufklärung, Werbeverbote und Prävention führten zu einem nachhaltigen gesellschaftlichen Mentalitätswandel.

Gleichstellung mit Rauchern

Nun will sich der Bundesrat den neuen Realitäten beim Tabakkonsum anpassen, wie Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern bekannt gab. Tabakprodukte sollen aus dem Lebensmittelgesetz ausgegliedert werden und in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Die Wirtschaft stösst sich an den geplanten Einschränkungen bei der Tabakwerbung.

Für Dampfer interessanter: Für nikotinhaltige E-Zigaretten sollen künftig dieselben Bestimmungen wie für herkömmliche Zigaretten gelten. Heisst: Konsum und Handel sind erlaubt. «In der Vernehmlassung war man sich diesbezüglich einig», so Bundesrat Berset. Damit schwenkt die Regierung auf die Linie der EU ein, die ihre Tabakrichtlinien bereits 2014 entsprechend angepasst hat.

Keine neutralen Verpackungen

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In Australien werden Zigaretten nur in neutralen Verpackungen angeboten. Diese Frage stellt sich für den Bundesrat nicht, so Gesundheitsminister Berset. Das müsse allenfalls vom Parlament geklärt werden, die jetzige Gesetzgebung biete dazu keine Handhabe und es werde auch vom Bundesrat nicht gewünscht.

Draussen vor der Tür

Der Bundesrat will es den Konsumenten damit erlauben, «Produkte zu erwerben, die deutlich weniger schädlich sind als herkömmliche Zigaretten», wie das Bundesamt für Gesundheit festhält. Im Gegenzug sollen die verschärften Werbeverbote auch für E-Zigaretten gelten. Durch ein Abgabeverbot an Minderjährige soll erreicht werden, dass Jugendliche von der «Einstiegsdroge» in die Nikotinsucht ferngehalten werden.

Die neue Herrlichkeit für Dampfer kennt allerdings Grenzen: Die Gleichstellung mit Rauchern wird konsequent durchgezogen: «Passivdampfen» wird auf die gleiche Ebene gestellt wie Passivrauchen – ob mit oder ohne Nikotin, es wird an der frischen Luft oder zuhause am Elektrostengel gezogen. Zumal die gesundheitlichen Auswirkungen der E-Zigaretten, wie Bundesrat Berset schloss, noch nicht abschliessend geklärt seien.

Verstärkte Prävention und Werbeverbote

Der Bundesrat will das Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren neu landesweit auf 18 Jahre festlegen. Bislang war dies den Kantonen überlassen, zwölf davon setzen es auf 16 Jahre fest. Damit will die Regierung dem Umstand Rechnung tragen, dass die Mehrheit der Konsumenten (57%) vor der Volljährigkeit anfange zu rauchen. Weiter sieht das Gesetz verschärfte Verbote für Tabakwerbung vor. Im öffentlichen Raum (Plakate), in Print- und Online-Medien sowie im Kino soll Werbung gänzlich untersagt sein. Auch das Verteilen von Gratismustern, die Abgabe von Geschenken und das Sponsoring internationaler Veranstaltungen soll verboten werden. Die Neuregelung soll auch E-Zigaretten betreffen.
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