Das Wichtigste in Kürze
- Der 54-jährige Schweizer Daniel M. ist laut der deutschen Bundesanwaltschaft seit Anfang 2012 für den Schweizer Nachrichtendienst tätig gewesen.
- Er soll deutsche Steuerfahnder ermittelt haben, die illegal in der Schweiz tätig waren.
- Aktivitäten des Nachrichtendienstes zum Schutz des Finanzplatzes Schweiz sind erst mit dem neuen Gesetz erlaubt, das noch gar nicht in Kraft ist.
- Gegen Daniel M. läuft ein Verfahren bei der Schweizer Bundesanwaltschaft. Er soll Bankdaten an Deutsche verkauft haben, die sich aber als Fälschung erwiesen.
- Die Deutschen stützen ihre Vorwürfe vermutlich auf Äusserungen von Daniel M. im Schweizer Verfahren. Dies sagt dessen Anwalt Valentin Landmann und behält sich eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung vor.
Daniel M. soll seit Anfang 2012 für den Geheimdienst einer «fremden Macht» tätig gewesen sein. Das behauptet die deutsche Bundesanwaltschaft. Mit der «fremden Macht» ist die Schweiz gemeint, wie der deutsche Anwalt von Daniel M. gegenüber dem «SonntagsBlick» enthüllte.
Der Schweizer Anwalt von Daniel M. ist Valentin Landmann. Dieser stellt jetzt gegenüber SRF fest: «Daniel M. wird beschuldigt, für den schweizerischen Nachrichtendienst deutsche Steuerfahnder ermittelt zu haben, die illegal in der Schweiz tätig waren. Und zwar im Zusammenhang mit der Affäre um CDs mit Schweizer Bankdaten, die an deutsche Steuerbehörden verkauft worden sein sollen.
Daniel M. hat solche Ermittlungen mit Sicherheit nicht aus Hobbygründen getätigt.
Sein Mandant sei als Sicherheitsberater vor allem im Finanzbereich tätig, erklärt Landmann. Ob der deutsche Vorwurf zutrifft und der schweizerische Nachrichtendienst tatsächlich zu den Auftraggebern von Daniel M. gehört, lässt Landmann offen. Nur so viel: «Daniel M. hat solche Ermittlungen mit Sicherheit nicht aus Hobbygründen getätigt.»
Geschäftsprüfungsdelegation klärt ab
Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments, die den Nachrichtendienst beaufsichtigt, verfügt bislang über keine konkreten Informationen, wie ihr Präsident und SVP-Ständerat Alex Kuprecht erklärt. Sollte Daniel M. aber tatsächlich einen Auftrag des Nachrichtendienstes gehabt haben, würden sich für die Delegation mehrere Fragen stellen.
Denn Aktivitäten des Nachrichtendienstes zum Schutz des Finanzplatzes Schweiz haben erst mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz eine rechtliche Grundlage, das noch gar nicht in Kraft ist. «Dann wäre das unseres Erachtens wahrscheinlich im Graubereich der momentan noch gültigen Gesetzgebung», sagt Kuprecht.
Die GPDel werde nun vom Chef des Nachrichtendienstes Auskünfte zu dieser Frage wie auch zu den von Deutschland behaupteten Aktivitäten verlangen.
Dann wäre des unseres Erachtens wahrscheinlich im Graubereich der momentan noch gültigen Gesetzgebung.
Falsche Bankdaten an Deutschland verkauft?
Offensichtlich hat der in Deutschland Beschuldigte die GPK schon früher beschäftigt. Sofern es sich tatsächlich um Daniel M. handle, sei dieser schon mehrmals Anlass zu Diskussionen in der Kommission gewesen, bemerkt Kuprecht.
Denn gegen Daniel M. läuft in der Schweiz bereits ein Verfahren der schweizerischen Bundesanwaltschaft. Pikanterweise wird ihm vorgeworfen, Bankdaten an Deutsche verkauft zu haben, die sich aber als Fälschung herausgestellt haben sollen.
Sein Anwalt Valentin Landmann sagt dazu: «Daniel M. wurde damals in einer Agent-Provocateur-Aktion von Deutschen angesprochen und ist bis zu einem gewissen Grad auf diese Angebote eingegangen.» Sein Mandant habe aber keinerlei gültige Bankdaten aus der Schweiz geliefert.
Wir prüfen eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Landmann geht sogleich in die Gegenoffensive. Offenbar stütze sich die deutsche Bundesanwaltschaft auf Äusserungen von Daniel M. im Verfahren vor der schweizerischen Bundesanwaltschaft: «Wir prüfen eine Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung.»