Asylverfahren könnten in der Schweiz künftig weniger lange dauern. Das Parlament hat einem Umbau des Asylsystems zugestimmt, der zu einer Beschleunigung führen soll.
Der Ständerat räumte die letzten Differenzen zum Nationalrat aus. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Session. Die Asylreform stiess im Parlament auf breite Zustimmung. Dagegen stellte sich die SVP, obwohl auch sie stets raschere Verfahren gefordert hatte. Den SVP-Vertretern wurde deshalb vorgeworfen, gar nicht an Lösungen interessiert zu sein.
Kantone erhalten Asylsuchende zugewiesen
In den Details blieben die Räte weitgehend auf Bundesratskurs. Künftig sollen die meisten Asylverfahren noch maximal 140 Tage dauern, inklusive Beschwerden. Voraussetzung dafür ist, dass die Asylsuchenden für die gesamte Dauer des Verfahrens in Zentren des Bundes untergebracht werden.
Dort sind künftig alle wichtigen Akteure des Verfahrens tätig – Mitarbeiter des Staatssekretariats für Migration, Rechtsvertreter, Dolmetscher und Dokumentenprüfer. Der Bundesrat rechnet damit, dass rund 60 Prozent aller Verfahren beschleunigt durchgeführt werden können. Den Kantonen werden nur noch Asylsuchende zugewiesen, für deren Gesuche weitere Abklärungen nötig sind. Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden.
Kostenlose Rechtsvertretung
Damit die Verfahren trotz des hohen Tempos und der kurzen Beschwerdefristen rechtsstaatlich korrekt sind, erhalten Asylsuchende eine kostenlose Rechtsvertretung. Dieser Punkt war zu Beginn bei den bürgerlichen Parteien auf Skepsis gestossen. Mit Ausnahme der SVP sprachen sich am Ende aber alle dafür aus.
Justizministerin Simonetta Sommaruga gelang es, die Skeptiker mit Fakten zu überzeugen. Sie hatte dafür gesorgt, dass die neuen Verfahrensabläufe vor der Reform getestet werden konnten. Im Testzentrum in Zürich zeigte sich dann, dass die Zahl der Beschwerden mit einer kostenlosen Rechtsvertretung nicht steigt, sondern sinkt.
Ohne Bewilligung der Gemeinde
Einverstanden zeigten sich National- und Ständerat auch damit, dass Bauten des Bundes für begrenzte Zeit ohne kantonale und kommunale Bewilligung und ohne Plangenehmigungsverfahren für die Unterbringung von Asylsuchenden benutzt werden dürfen.
Allerdings verankerten die Räte im Gesetz, dass der Bund bei der Errichtung der Zentren die Kantone und Gemeinden frühzeitig einbeziehen muss. Dies ist eine Reaktion auf die Vorfälle im freiburgischen Giffers. Dort sorgte für Empörung, dass der Bund ohne vorgängige Information der Gemeinde ein Gebäude für ein Asylzentrum gekauft hatte.
Kein Botschaftsasyl
SP und Grüne forderten unter anderem, dass die Schweiz das vor drei Jahren abgeschaffte Botschaftsasyl wieder einführt – erfolglos. Weil die Mehrheit dagegen war, enthielten sich die Grünen am Ende der Stimme.