Für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs rechnet der Bund mit Investitionen von 70 Millionen Franken bis 2021 – unter anderem wegen der neuen Aufgaben des Überwachungsdienstes. Der Bundesrat will dem Parlament einen entsprechenden Verpflichtungskredit unterbreiten.
Bis im Herbst soll das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Botschaft zuhanden des Parlaments erstellen. Justizministerin Simonetta Sommaruga präsentierte dem Bundesrat eine Gesamtschau der anstehenden Investitionen.
Diese schaffe Klarheit über die zu erwartenden Kosten, noch während das Parlament über die Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) berate, schreibt das EJPD.
Jährliche Investitionen von 13 Millionen Franken
Den Finanzierungsbedarf bis 2021 schätzt das Departement auf insgesamt 91 Millionen Franken. Rund 21 Millionen davon kann es aus vorhandenen Mitteln finanzieren. Das Parlament soll daher über einen Verpflichtungskredit von 70 Millionen für die Jahre 2016 bis 2021 entscheiden. Im Schnitt seien jährlich Investitionen von 13 Millionen Franken nötig, schreibt das EJPD.
Das neue System zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen von Strafverfahren soll in der ersten Hälfte des Jahres 2015 in Betrieb gehen.
Dass weitere Kosten anstehen, begründet das EJPD zum einen mit dem Alter der Systeme beim Überwachungsdienst. Teile davon müssten dringend ersetzt werden. Zum anderen müssten die Systeme wegen des wachsenden Angebots der Fernmeldedienstanbieter erweitert und leistungsfähiger gemacht werden.
Ob der Dienst tatsächlich neue Aufgaben erhält, ist allerdings offen. Gegen die geplanten Änderungen regt sich Widerstand. Die Jungparteien von SP, Grünen und SVP warnen vor einem «Schnüffelstaat» und drohen mit dem Referendum.