Der Prozess geht mit der Befragung Behrings weiter. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Laut Gericht ist kein Verfahrenshindernis erblickt worden. Die Anklageschrift könne in der bisherigen Form beurteilt werden.
Die durch die Anträge der Privatverteidiger aufgeworfenen Fragen würden aber sehr wohl noch im Laufe des Verfahrens berücksichtigt, so der Richter.
In der Vorwoche hatte der Privatverteidiger Bruno Steiner im Rahmen der Vorfragen die Hypothese aufgestellt, dass es 2012 zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Bundesstrafgericht zu einer Verabredung gekommen sein müsse. Denn zu Beginn hatte die Bundesanwaltschaft gegen zehn Beschuldigte ermittelt.
Die Bundesanwaltschaft widersprach dem vehement: «Es gibt keine Klüngelei bei der Bundesanwaltschaft oder dem Gericht», sagte ein Vertreter der Anklagebehörde. Es habe keine bereits ausgearbeiteten Anklageschriften gegen Mitbeschuldigte gegeben – alles andere seien «wilde Spekulationen, Unterstellungen und haltlose Verschwörungstheorien». Sie seien genutzt worden, um vom Verfahrensgegenstand abzulenken.
Anwalt drohte mit Anzeige gegen Staatsanwalt
Am Montag hatte Bundesanwalt Lauber als Zeuge vor Gericht ausgesagt. Er hatte die Strategie der «Fokussierung» auf Dieter Behring verteidigt. Im Anschluss an die Befragung Laubers überraschte der Privatverteidiger Steiner mit einem unerwarteten Schritt: Er erstatte Anzeige gegen Lauber und den Staatsanwalt des Bundes Tobias Kauer wegen Amtsmissbrauchs, mehrfacher falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege.
«Etappensieg für Bundesanwalt»
«Zum ersten Mal ging es heute um die Sache», sagt SRF-Korrespondentin Viviane Manz. Seit Beginn des Prozesses vor einer Woche hat die Verteidigung die Anklage mit Fragen zum formellen Vorgehen torpediert. «Darunter waren viele Spekulationen und Behauptungen. Als ziemlich dreiste Zugabe forderte der Privatverteidiger Behrings eine Strafanzeige gegen Vertreter der Bundesanwaltschaft.», so Manz. Er habe anschliessend auch noch geltend gemacht, das Gericht sei befangen, und müsse in den Ausstand treten. Das Gericht hat dies alles zurückgewiesen.
«Dem verfahrensführenden Staatsanwalt Kauer ist es gelungen, viele Vorwürfe der Verteidigung zu entkräften, Behauptungen zu widerlegen und auch aufzuzeigen, wie der Beschuldigte das Verfahren behinderte», sagt Manz. Das Gericht stellt denn heute auch fest: Behring selbst habe das Verhältnis zu seinen Pflichtverteidigern gestört. Die Anklageschrift genüge den Anforderungen. «Dies ist ein Etappensieg für die Bundesanwaltschaft, die in der ersten Prozesswoche einen gut vorbereiteten Eindruck hinterlassen hat», so Manz.
Alles in allem ist klar: «Dieser Prozess wird eine Knacknuss, und die privaten Verteidiger Behrings nutzen alle irgendwie möglichen Mittel, um die Verhandlung zu stoppen», sagt die SRF-Korrespondentin.