Die EU und die Türkei haben bereits über ein Rückübernahmeabkommen verhandelt, abgeschlossen ist dieses allerdings noch nicht definitiv. Es geht unter anderem darum, dass die Türkei Flüchtlinge zurücknimmt, die über die Türkei in andere europäische Länder einreisen. Im Gegenzug soll die Türkei drei Milliarden Euro an Finanzhilfe und erleichterte Reisebedingungen für die eigene Bevölkerung erhalten.
Die Schweiz hat nun ebenfalls Gespräche mit der Türkei aufgenommen. Dies sagte der Staatssekretär für Migration, Mario Gattiker, gegenüber SRF: «Das Ziel ist, regeln zu können, dass ein Staatsbürger, oder ein Drittstaatsangehöriger, zum Beispiel ein Syrer, bei einer illegalen Einreise zurückgeführt werden kann, wenn die Voraussetzung gemäss Abkommen gegeben ist.»
Das Abkommen mit der Türkei wäre eines von inzwischen 40 solcher Vereinbarungen, sagte Gattiker weiter.
Türkei kein «sicheres Land»
Die Türkei gilt für die Schweiz als Land, in dem die Menschen nicht vor Verfolgung sicher sind, sie steht also nicht auf der Liste der sogenannten «safe countries».
Trotzdem werde über ein Rückübernahmeabkommen verhandelt. Der Staatssekretär für Migration betonte dazu: «Es ist klar, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob die Person verfolgt ist. Daran ändert auch das Rückübernahmeabkommen mit der Türkei nichts.»
Es ist wichtig, die Türkei zu unterstützen, damit die Abwanderung reduziert wird.
Man müsse die Türkei aber auch unterstützen, fügte Gattiker an. Das Land unternehme grosse Anstrengungen, Millionen Flüchtlinge zu beherbergen.
Gattiker hält die Strategie, die Türkei zu unterstützen, zudem für die richtige. Es sei am besten, wenn die Flüchtlinge in der Region bleiben könnten.
Die meisten Flüchtlinge würden die Region gar nicht verlassen wollen: «Sie machen dies, wenn sie keine andere Perspektive mehr haben – kein Essen mehr und auf der Strasse landen», führte der Staatsekretär aus. Dann komme es zu den Weiterwanderungen. Und deshalb sei es wichtig, die Türkei zu unterstützen: «Damit diese Abwanderung reduziert werden kann».