Das Wichtigste in Kürze
- Die Ständeratskommission spricht sich mit 7 zu 2 Stimmen gegen die Burkaverbot-Initiative von Walter Wobmann (SVP/SO) aus.
- Folgt ihr der Ständerat, ist der Vorstoss vorläufig erledigt.
- Im Herbst hatte der Nationalrat der Initiative äusserst knapp zugestimmt.
- Das Volk wird wohl dereinst entscheiden: Die Initianten haben bis September Zeit, 100'000 Unterschriften zu sammeln.
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) hatte sich bereits vor einem Jahr gegen ein gesamtschweizerisches Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ausgesprochen. Sie sei nach wie vor der Ansicht, dass eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene nicht von Nöten sei, schreibt die Kommission. Die Kantone sollten gemäss ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Regelungen erlassen können.
Das Phänomen der religiös motivierten Verhüllung ist eher selten anzutreffen.
Knappes Ja im Nationalrat
Im Herbst hatte der Nationalrat der Initiative äusserst knapp zugestimmt: 88 sagten Ja, 87 stimmten Nein, 10 enthielten sich.
Wobmann selbst argumentiert, die Vollverschleierung und der radikale Islam müssten in einem Zusammenhang gesehen werden. Wenn sich jemand verhülle, sei in Zeiten des IS-Terrorismus nicht ersichtlich, ob die Person harmlos, gewalttätig, unbewaffnet oder bewaffnet sei.
In der Schweiz zeigt man sein Gesicht.
Bis September läuft Unterschriftensammlung
Aktuell läuft die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative. So könnte das Burkaverbot also vor das Volk kommen. Zum Burkaverbot dürfte sich dereinst das Stimmvolk äussern können. Die Initianten haben bis am 15. September 2017 Zeit, die nötigen 100'000 gültigen Unterschriften zu sammeln.
Im Kanton Tessin gilt bereits ein Verhüllungsverbot. Die Stimmberechtigten hatten 2013 eine entsprechende Initiative auf kantonaler Ebene angenommen. Damit dürfen die Vollverschleierung (Burka) oder Gesichtsschleier (Nikab), die nur die Augen freilassen, im Tessin nicht mehr im öffentlichen Raum getragen werden.
Der Bundesrat hielt fest, dass er solche Verbote nicht für sinnvoll halte, da in der Schweiz nur sehr wenige Personen Gesichtsverhüllungen aus religiösen Gründen tragen würden. Er verwies jedoch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juli 2014, laut dem ein ähnliches französisches Gesetz nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstösst. Auf dieses Urteil berufen sich auch die Initianten rund um Wobmann.