Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Ein Inländervorrang ist keine Wunderlösung, stellt die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) fest. Es habe sich klar gezeigt, dass der Inländervorrang, so wie er angedacht sei, nicht ohne Verletzung des Personenfreizügigkeitsabkommens realisierbar sein dürfte, sagte Kommissionspräsident Heinz Brand von der SVP vor den Medien in Bern.
Ausser man könne sich mit der EU darauf einigen, dass die bestehende Schutzklausel des Abkommens die Basis dafür sei.
Wie steuern mit dem Vorrang?
Gestützt auf einen Bericht des Staatssekretariats für Migration (SEM) erklärte Brand, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, wie ein solcher Inländervorrang ausgestaltet werden könne. Sei er mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel, sei der Einfluss auf die Steuerung der Zuwanderung gering. Ein Inländervorrang mit grosser Wirkung dagegen verletze das Personenfreizügigkeitsabkommen.
Auf dem Tisch bleibe auch das Modell einer regionalen Schutzklausel: Diese würde die Zuwanderung lediglich bestimmten Regionen oder Branchen begrenzen.
Und schliesslich werde die SPK auch über eine einseitige Schutzklausel weiter beraten – der Plan B des Bundesrats. Dieser wolle zwar eine einvernehmliche Lösung. Nur, so Brand: «Diese ist nicht in Sicht, das haben auch die Ausführungen von Frau Sommaruga in der Kommission realtiv deutlich gemacht.»
Also gelte es, den Plan B zu perfektionieren. Die SPK will sich an Zusatzsitzungen am 31. August und 1. September nochmals mit der Umsetzung der Initiative befassen. So soll der Nationalrat in der Herbstsession darüber beraten können.
Spekulationen und Mutmassungen
Dass die Kommission informierte, obwohl sie noch nichts entschieden hat, erklärte Brand mit den gegenwärtigen Spekulationen zum Thema. Sie habe den «wenig zielführenden Spekulationen und Mutmassungen» etwas den Boden entziehen wollen. Die Diskussion sei intensiv, sehr heftig und kontrovers gewesen, so Brand.