Bei 3381 Telefongesprächen haben im vergangenen Jahr die Schweizer Ermittlungsbehörden live mitgehört. Das ist eine leichte Zunahme von 37 Fällen.
Insgesamt wurden im letzten Jahr 9659 Telefonüberwachungen angeordnet. Ein Drittel der Überwachungen betraf schwere Vermögensdelikte, beim Rest ging es um schwere Gewalt- und Sexualdelikte oder Delikte gegen Leib und Leben, wie der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) mitteilte.
Die Staatsanwaltschaften können Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Aufklärung von schweren Straftaten anordnen. Diese müssen von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.
Nach Angaben des Dienstes ÜPF entfallen auf eine Person häufig mehrere Überwachungsmassnahmen, wenn diese zum Beispiel mehrere Telefone benutzt. Im Vergleich zum Vorjahr verharrte die Zahl praktisch auf gleichem Niveau.
Zunahme bei Personensuche
4106 Mal gab der Dienst ÜPF den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen oder Teilnehmeridentifikationen. Das sind rund fünf Prozent weniger als im letzten Jahr. Auch Telefonbuchabfragen oder IP-Adresse-Angaben wurden weniger verlangt. Sie gingen um acht Prozent auf 181'835 zurück.
Stark gestiegen sind hingegen die Notsuchen. Dabei helfen die Fernmeldeüberwachungen, verunfallte Wanderer oder vermisste Kinder zu finden und zu retten. Die Anzahl dieser Massnahmen stieg im letzten Jahr um 20 Prozent auf 557.
Gesetzesrevisionen in Gang
Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird derzeit revidiert. Das Abhören von Telefongesprächen im Rahmen von Strafverfahren ist zwar schon heute möglich.
Kriminelle können sich aber einer Überwachung entziehen, wenn sie über das Internet telefonieren. Neu sollen die Strafverfolgungsbehörden Staatstrojaner (GovWare) in Computer einschleusen dürfen, um beispielsweise Skype-Gespräche mitzuhören.