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Schweiz EU-Botschafter zur Ventilklausel: «Schweizer Vorgehen ist legal»

Erstmals äussert sich der EU-Botschafter in der Schweiz über die Möglichkeit, die Ventilklausel gegenüber allen EU-Staaten anzuwenden. Gegenüber der «Rundschau» sagt Richard Jones, man wäre darüber nicht erfreut, aber es sei vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen.

Erstmals äussert sich der EU-Botschafter in der Schweiz über die Möglichkeit, die Ventilklausel gegenüber allen EU-Staaten anzuwenden. Gegenüber der «Rundschau» sagt Richard Jones, man wäre darüber nicht erfreut, aber es sei vereinbar mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen.

Rundschau
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Nach der Anrufung der Ventilklausel gegen acht Mittel- und Osteuropäische Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) im letzten Mai hagelte es Kritik aus diesen Ländern und aus Brüssel. Der EU-Ministerrat (Gremium der Länder) bezeichnete das Vorgehen in seinem Länderbericht zur Schweiz Ende Dezember gar als «diskriminierend» und als «klare Verletzung des Freizügigkeitsabkommens». Jetzt tönt es anders.

Der EU-Botschafter in der Schweiz, Richard Jones, ist da offenbar anderer Meinung. Er sagt, dass die Anrufung der Ventilklausel gegenüber allen EU-Staaten «vereinbar» wäre mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen. «Natürlich wären wir nicht erfreut, aber aus rechtlicher Sicht gäbe es dafür eine Grundlage», so der Brite.

Schwelle für EU-25 erreicht

Nach Hochrechnungen des Bundesamtes für Migration wird bis Ende April die Schwelle für die Ventilklausel auch bei den fünfjährigen Langzeit-Arbeitsbewilligungen «B» aus den «alten» EU-Staaten (EU-15 + Malta und Zypern) erreicht. Grund dafür ist der hohe Zuzug von südeuropäischen Arbeitnehmern auf den Schweizer Arbeitsmarkt wegen der Euro-Krise. Die Schweiz hat aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU das Recht, die Ventilklausel dieses Jahr ein letztes Mal anzurufen. Nächstes Jahr läuft die Ventilklausel gegen alle EU-Staaten ausser Bulgarien und Rumänien aus. Letztere traten der EU erst später bei.

Auch der polnische Botschafter in der Schweiz, Jaroslaw Starzyk, sagt gegenüber der «Rundschau», das Anrufen der Ventilklausel gegenüber allen 25 EU-Staaten (ohne Bulgarien und Rumänien) sei «zumindest legal». «Wenn es nur für ein paar wäre, würden wir uns erneut diskriminiert fühlen», gibt der Diplomat aber zu bedenken.

«Etwas Negatives gegenüber 90 Millionen EU-Bürger»

Jaroslaw Starzyk, seit fünf Jahren polnischer Botschafter in der Schweiz ist, zeigt ein gewisses Verständnis für die innenpolitischen Faktoren, welche den Bundesrat zur erneuten Anwendung der Klausel bewegen könnte. Der Botschafter gibt aber zu bedenken, dass die Ventilklausel nur gegen die EU-8 letztes Jahr in Osteuropa auf grosses Unverständnis gestossen sei. Die Menschen sähen in der Schweiz ein hochentwickeltes, europäisches Land, das plötzlich «etwas Negatives gegen über 90 Millionen EU-Bürger» beschlossen habe. Diese Entscheidung sei politisch nicht hilfreich und für das Ansehen der Schweiz in Polen nicht förderlich gewesen.

«Nicht erpicht auf eine schnelle Lösung»

Der Botschafter aus dem 40-Millionen-Land Polen deutet an, dass eine erneute Diskriminierung der Mittel- und Osteuropäischen Staaten die laufenden Gespräche zwischen der EU und der Schweiz über einen institutionellen Rahmen belasten könnte, obwohl er sich dies nicht wünsche. Die von der Ventilklausel betroffenen Länder wären wohl nicht «sehr erpicht» darauf, «eine schnelle Lösung» zwischen der Schweiz und der EU zu finden.

Ende April muss der Schweizer Bundesrat über die Erneuerung der Ventilklausel gegenüber den EU-8-Staaten entscheiden. Laut den Hochrechnungen des Bundesamtes für Migration könnte die Klausel sogar ausgedehnt werden auf alle EU-Staaten (EU-25) und auf die Kurzarbeitsbewilligungen «L» für die EU-8-Staaten. Für fünfjährige Arbeitsbewilligungen «B» der EU-8 Staaten gilt die Klausel bereits seit Mai 2012.

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