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Fall Mörgeli
Aus Rundschau vom 16.04.2014.
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Schweiz Fall Mörgeli: Staatsanwalt unter «Verdacht des Amtsmissbrauchs»

Staatsanwalt Andrej Gnehm überraschte das Ehepaar Ritzmann Wolff morgens um 6.30 Uhr mit sechs bewaffneten Polizisten. Was anschliessend geschah, lässt Fragen zur Verhältnismässigkeit aufkommen. Rechtsexperte Markus Mohler äussert in der «Rundschau» den «Verdacht des Amtsmissbrauchs».

Im Rahmen der Affäre um die Entlassung von Christoph Mörgeli beim Medizinhistorischen Institut liegen der «Rundschau» neue Dokumente vor. Daraus geht hervor: Staatsanwalt Andrej Gnehm (SVP) überraschte das Ehepaar Ritzmann Wolff morgens um 6.30 Uhr mit sechs bewaffneten Polizisten. Die beiden Kinder durften nicht von den Eltern geweckt werden. Eine Polizistin begleitete Iris Ritzmann ins Bad.

Rechtsexperte Markus Mohler hält das Verhalten des Staatsanwaltes für unverhältnismässig, es bestehe «der Verdacht des Amtsmissbrauchs».

Nach einer Nacht im Gefängnis stand für Staatsanwalt Gnehm fest: Mörgelis ehemalige Arbeitskollegen an der Uni Zürich, Iris Ritzmann und Eberhard Wolff, werden aus der Haft entlassen. Dennoch wurden beide Akademiker in Handschellen gefesselt Staatsanwalt Gnehm vorgeführt.

Rechtsexperte Mohler fordert «unabhängige Untersuchung»

Die «Rundschau» konfrontierte den Rechtsexperten Markus Mohler mit Kerndokumenten der Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung. «Wenn ein Staatsanwalt derart das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt, dann könnte dies ein Amtsmissbrauch sein. Dann müsste die Zürcher Justiz eine entsprechende Untersuchung einleiten», so Mohler. Er arbeitete selber 13 Jahre lang als Staatsanwalt.

Der leitende Staatsanwalt Hans Maurer nimmt gegenüber der «Rundschau» Stellung. Angesprochen auf die Drohung Gnehms an Iris Ritzmann, ob sie eine Nacht in Haft verbringen und dabei ihre Kinder alleine lassen wolle, räumt Gnehms Vorgesetzter Maurer als Fehler ein: «Das war unglücklich und unnötig.»

2000 Seiten Strafuntersuchung: Kein Beleg nach 1 ½ Jahren

Ansonsten stellt sich Maurer hinter Gnehm – insbesondere sei auch die Hausdurchsuchung regelkonform abgelaufen: «Ich glaube, der Staatsanwalt hat sich in diesem Fall an die Verhältnismässigkeit gehalten.»

Trotz hunderter eingescannter E-Mails und Telefondaten findet sich in den der «Rundschau» vorliegenden über 2000 Seiten kein Beleg, dass Iris Ritzman oder Eberhard Wolff die fraglichen internen Berichte an die Medien weitergegeben haben.

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