Einer der sieben inhaftierten Fussballfunktionäre des Weltfussballverbands (Fifa) hat gegen den Auslieferungshaftbefehl Beschwerde erhoben. Die Beschwerde gegen das Bundesamt für Justiz (BJ) wurde vom namentlich nicht genannten Inhaftierten beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Mann für die Dauer des Verfahrens für eine Auslieferung an die USA in Haft bleiben muss. Gegen einen Entscheid kann sowohl die inhaftierte Person als auch das BJ beim Bundesgericht in Lausanne anfechten.
Wegen Verdunkelungsgefahr wird der Kontakt unter den inhaftierten Fifa-Funktionären unterbunden. Dies gilt bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens, das bei Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel erfahrungsgemäss rund sechs Monate dauern kann.
Weil sich die Inhaftierten gegen die Auslieferung wehren, hat die Schweiz die USA aufgefordert, für alle Betroffenen innert der vorgesehenen Frist von 40 Tagen formelle Auslieferungsersuchen zu stellen.
Verhaftung am frühen Morgen
Am 27. Mai 2015 wurden sieben Personen in einem Zürcher Nobelhotel kurz vor dem Fifa-Kongress festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt. Die Festnahme auf Anordnung des BJ gründete auf einem Verhaftersuchen aus den USA. Den Inhaftierten wird vorgeworfen, Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen zu haben.
Bei den sieben verhafteten Funktionären handelt es sich um Fifa-Vizepräsident Jeffrey Webb, seinen Vorgänger Eugenio Figueredo, José Maria Marin, Eduardo Li, Rafael Esquivel, Julio Rocha and Costas Takkas.