Die Gefängnisaufseherin und der von ihr aus dem Gefängnis Limmattal im zürcherischen Dietikon befreite syrische Häftling sind in Italien verhaftet worden. Die beiden waren seit rund eineinhalb Monaten auf der Flucht. Die Kantonspolizei Zürich bestätigte die vorangegangenen Medienberichte zur Festnahme.
Die beiden Flüchtigen wurden demnach um 3 Uhr in der Früh in einer Wohnung in Romano di Lombardia in der Provinz Bergamo durch die Carabinieri festgenommen, so die Kantonspolizei Zürich. Das Fluchtauto sei ebenfalls sichergestellt worden.
Video führte zum Fahndungserfolg
Zum Fahndungserfolg trug ein Video bei, das das Paar vor kurzem selber veröffentlicht hatte. «Das Video, das die beiden anfangs Woche veröffentlicht haben, hat bei der Fahndung geholfen», sagte Daniel Schndyer, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. Es sei allerdings nur eines von mehreren Elementen gewesen.
Die beiden seien bei der Verhaftung nicht bewaffnet gewesen, sagte ein Sprecher der Polizei von Mailand. Sie hätten sich jedoch gegen die Festnahme gewehrt. Das Paar habe sich gemäss ersten Erkenntnissen nächstens auf den Weg in den Mittleren Osten machen wollen.
Internationale Ermittlungen
Die beiden Flüchtigen wurden in Haft genommen. Durch die Staatsanwaltschaft werde nun ein Auslieferungsgesuch an Italien gestellt, hiess es seitens der Kantonspolizei weiter.
Das Paar war international zur Fahndung ausgeschrieben. So führten auch internationale Ermittlungen, an denen die Arma dei Carabinieri, Eurojust, die Stadtpolizei und die Kantonspolizei Zürich sowie die Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte beteiligt waren, zur Festnahme.
Geflohen am 9. Februar
Die 32-jährige Frau und der 27-jährige Mann waren in der Nacht auf den 9. Februar aus dem Gefängnis geflohen. Die Gefängnisaufseherin hatte den Häftling aus seiner Zelle befreit. Die Kantonspolizei Zürich teilte damals mit, aufgrund erster Ermittlungen könnten sich die beiden Flüchtigen nach Italien begeben haben.
Der Syrer ist wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist nach Angaben der Direktion der Justiz und des Innern allerdings noch nicht rechtskräftig.