Italien garantiert eine adäquate Betreuung von abgewiesenen Flüchtlingen. Damit wurde der Weg frei für die Rückführung einer afghanischen Familie aus der Schweiz in das Erstland ihrer Flucht. Vorausgegangen war eine Rüge des Europäischen Menschrechtsgerichtshofs.
Die Richter in Strassburg bemängelten die Betreuung der achtköpfigen Familie in Italien. Sie befürchteten, dass die Familie auseinander gerissen werden könnte.
Nun zeigt sich aber: Die Familie Tarakhel ist kein Einzelfall, ganz im Gegenteil. Gegen 2000 Asylsuchende stranden jährlich nach einer wahren Odyssee wieder in Italien. Ihr Schicksal: Sie haben in Italien einen Asylantrag gestellt, ihr Glück aber anderswo in Europa gesucht. Ihnen droht bei einem erneuten Antrag auf Asyl die Rückführung in das Erstland.
Italien bald wieder ein Fall für die Richter in Strassburg?
Italien muss sich um diese Menschen kümmern. Doch Menschenrechtsanwälte legen Studien vor, dass dies nur in seltenen Fällen geschieht. «Oft werden Kriegsflüchtlinge oder politisch Verfolgte nach ihrer Rückkehr in Italien sich selbst überlassen, ohne jede Unterstützung», sagt Menschenrechtsanwältin Loredana Leo.
Über 100 Fälle haben die Anwälte dokumentiert und ihr Schicksal durch Interviews mit Sozialarbeitern nachgeprüft: Es gebe keine Kriterien, um wen sich die italienischen Behörden kümmern und um wen nicht.
In Rom beschwichtigt das Innenministerium. «Weder fürchte ich weitere Verfahren noch die Konsequenzen aus dem letzten Urteil im November. Die Weisung der Richter damals wurde doch nur durch die Öffentlichkeit unnötig aufgebauscht», sagt der Migrationsbeauftragte.