Der Bundesrat will den Standort Schweiz in den Jahren 2016 bis 2019 mit Geldern im Umfang von insgesamt rund 374 Millionen Franken fördern. Damit beantragt er beim Parlament etwas mehr als in der letzten Vierjahresperiode.
Weniger Bürokratie für KMUs und Millionen für den Tourismus
Kleine und mittlere Unternehmen will der Bundesrat administrativ entlasten, indem er das E-Government vorantreibt. Damit könnten den Unternehmen Behördengänge erspart werden, sagte heute Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Das Ziel ist der Aufbau eines One-Stop-Shops: Unternehmen sollen Behördengänge auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene über ein Portal abwickeln können. Dafür beantragt der Bundesrat einen Kredit von 17,7 Millionen Franken.
In der Tourismuspolitik steht die Umsetzung eines Impulsprogramms an. Für die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus beantragt der Bundesrat 30 Millionen Franken, 10 Millionen mehr als in den vergangenen vier Jahren. Für die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus sind 220,5 Millionen Franken vorgesehen.
Für die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz beantragt der Bundesrat 16,4 Millionen Franken, für die Exportförderung 89,6 Millionen Franken.
In der Botschaft über die Standortförderung geht es um langfristige Massnahmen. Kurzfristige Massnahmen könnten laut Schneider-Ammann in den nächsten Wochen hinzukommen. Diese seien jedoch noch nicht spruchreif.
Luxus-Shopping ganzjährig auch am Sonntag
Des Weiteren dürfen Einkaufszentren in Tourismusgebieten ab dem 1. April während des ganzen Jahres an Sonntagen Arbeitnehmende beschäftigen. Die Arbeitnehmenden müssen laut Schneider-Ammann aber eine spezielle Kompensation erhalten.
Ausserdem gilt die Lockerung nur für Einkaufszentren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss das Warenangebot auf den internationalen Fremdenverkehr ausgerichtet sein.
Die Mehrheit der Geschäfte im Zentrum muss überwiegend Luxusartikel anbieten und der Umsatz zum Grossteil mit internationaler Kundschaft erwirtschaftet werden.
Wirtschaftsdepartement entscheidet über Zulassung
Ausserdem muss das Einkaufszentrum entweder in einem Fremdenverkehrsgebiet liegen oder sich höchstens 15 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt und in unmittelbarer Nähe eines Autobahnanschlusses oder Bahnhofs befinden. In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat eine Distanz von 10 Kilometern vorgeschlagen.
Welche Einkaufszentren die Anforderungen erfüllen, entscheidet das WBF auf Antrag der Kantone. Derzeit ist dies laut Schneider-Ammann an zwei Standorten der Fall: Beim Einkaufszentrum Foxtown in Mendrisio TI und beim Shopping-Dorf «Designer Outlet Landquart». Das eine oder andere Shoppingcenter könnte aber laut dem Wirtschaftsminister hinzukommen. Diese sollen in einer Verordnung namentlich aufgeführt werden.
Arbeitnehmervertreter kritisieren Massnahmen
SP | «Teure Placebos»: Für die SP ist das Massnahmenpaket Ausdruck von Hilf- und Ratlosigkeit. Statt mit der Nationalbank Massnahmen zur Schwächung des Frankens zu erarbeiten, präsentiere Schneider-Ammann wenig durchdachte Massnahmen mit fragwürdigem Nutzen. |
Travail Suisse | Der Dachverband der Arbeitnehmenden moniert eine weitere Aushöhlung des Sonntagsarbeitsverbots. Der Bundesrat lasse den Sonntag damit zu einem ganz normalen Arbeitstag verkommen. Mit dem Verzicht auf eine GAV-Pflicht für Sonntagsarbeit mache die Landesregierung klar, dass sie einseitig die Interessen der Shoppingcentren berücksichtige. |