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Bürger mit Regenschutz strecken den Arm hoch an der Landsgemeinde in Glarus.
Legende: Demokratie in ihrer urspünglichsten Form der direkten Mitbestimmung an der Landsgemeinde, hier in Glarus. Keystone

Schweiz Freimaurer stoppen, Freudenhäuser eröffnen und andere Initiativen

Das politische Recht der Volksinitiative gibt es in der Schweiz seit 125 Jahren. Wir rücken dieses radikale demokratische Instrument in ihrer verschworensten, bahnbrechendsten, tierliebsten und schmutzigsten Form ins Licht.

Vor genau 125 Jahren, am 5. Juli 1891, brachten die Stimmberechtigten in der Schweiz eines der wichtigsten direktdemokratischen Instrumente auf den Weg: die Volksinitiative. Seither hat sie viele Sternstunden erlebt und viele Jammertäler durchschritten. In jedem Fall war sie aber immer einzigartig. Hier eine Auswahl:

Die Bahnbrechende

Die «Proporzwahl des Nationalrates» hat 1918 das politische System der Schweiz komplett auf den Kopf gestellt. Erst nachdem sich mit Messmethoden nachweisen liess, wie sich die Sitzverteilung im Nationalrat mit dem neuen System ändern würde, kam die Initiative – im dritten Anlauf – durch.

Die Demokratische

Nicht weniger bedeutsam war die Volksinitiative «Rückkehr zur direkten Demokratie». Bundesrat und Parlament wollten nach dem Ersten Weltkrieg in Teilen von jenen Vollmachten abrücken, die sie bedingt durch den Krieg und die Wirtschaftskrise beansprucht hatten. Deshalb veranlassten die Bürger 1918 mittels Volksentscheid, dass die sofort in Kraft gesetzten Bundesbeschlüsse automatisch ausser Kraft gesetzt oder durch das Volk genehmigt würden.

Die Beliebte

Die Volksinitiative, die in 125 Jahren am meisten Anklang fand, war einschlägig patriotisch «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag». Sie lag dem Volk 1993 zur Abstimmung vor und wurde mit wuchtigen 83,8 Prozent gutgeheissen.

Die Unbeliebte

Aus jüngerer Zeit stammt die Volksinitiative mit dem spärlichsten Zuspruch: Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» der Grünliberalen Partei wurde 2015 mit einem Nein-Anteil von 92 Prozent überdeutlich verworfen.

Die Mobilisierende

Kein Gehör fanden die linken Initianten, die eine 1922 «einmalige Vermögensabgabe» forderten. Mit einem Einzug des Vermögens natürlicher und juristischer Personen wollten die Befürworter jene Schulden tilgen, die während des Ersten Weltkriegs angefallen waren. 87 Prozent der Schweizer Bürger winkten ab, die Stimmbeteiligung war mit 86,3 Prozent rekordhoch. Keine andere Volksinitiative hat jemals mehr Stimmbürger an die Urnen gelockt.

Die Verschworene

Auch die Freimauer waren Gegenstand einer Volksinitiative – und haben sich dabei gar behaupten können. 1937 erteilte das Volk dem Begehren «Verbot der Freimaurerei» eine Abfuhr, das «Freimaurervereinigungen und Logen, Odd Fellows und die philanthropische Gesellschaft Union» untersagen wollte.

Die Zweischneidige

Die Volksinitiative «Für Straflosigkeit der Schwangerschaftsunterbrechung» kam 1976 zustande. Sie wurde dann aber zugunsten der «Fristenlösungs-Intitiative» zurückgezogen. Zwar forderte dieses die Streichung der Abtreibungs-Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch und schien so im Sinne der Frau. Ob das Volksbegehren mit dem Ausdruck «Schwangerschaftsunterbrechung» den Frauen aber nicht einen Bärendienst erwiesen hätte – indem sie die Frau als permanent schwanger zeichnete – steht auf einem anderen Blatt.

Die Fliessende

Kosten für Volksinitiative?

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SRF News hat den Schaffhauser Ständerat Thomas Minder, Vater der «Abzocker-Initiative», gefragt, was eine Volkinitiative in etwa koste. In der Sammelphase seien es je nach Thema 400'000 Franken. In der Abstimmungsphase können es mehr als 500'000 Franken sein, erklärt Minder.

1966 musste das Volk über die Initiative «Bekämpfung des Alkoholismus» entscheiden. Sie sah die Ausdehnung der «fiskalischen Belastung» auf alle alkoholischen Getränke vor. Bemerkenswert dabei war die Idee der Verwendung der gewonnenen Gelder: Sie sollten der AHV zugute kommen, den Kampf gegen Alkoholismus finanzieren und – würde immer noch Geld übrig bleiben – «der Finanzierung des Gewässerschutzes» dienen. Eine sinnige Idee, die am Volkswillen allerdings mit 76,6 Prozent abplätscherte.

Die Tierfreundliche

2006 entstand die «Jagdabschaffungs-Initiative». Sie sah ein schweizweites Verbot der Hobby- und Sportfischerei vor. Darüber hinaus forderte sie «einen landesweiten Wildkorridor von Ost nach West». Das war dem Volk dann doch der Tierliebe zuviel – die Initiative scheiterte noch im Sammelstadium.

Die Kommunikative

Ebenfalls kein Glück war der Volksinitiative «Für eine Schweizer Armee mit Tieren» («Brieftauben-Initiative») beschert. Sie hätte «Eigentümer oder Halter von Brieftauben» verpflichtet, «im Kriegs- oder Katastrophenfall ihre Vögel dem Bund zur Verfügung zu stellen». Dass sie den Tieren eine «hinreichende Pflege» garantierte, stiess bei den Schweizern auf taube Ohren.

Die Saubere

1988 scheiterte die Volksinitiative «Zur Hundekotentfernung auf öffentlichem Grund» schon bei der Unterschriftensammlung. Bei Annahme der Initiative hätte ein Hundehäufchen den Halter eine Busse von 1000 Franken eingebracht. Und wäre das Land trotz Geldstrafe nicht nachhaltig vom Hundekot befreit, hätte sie gar die Verursacher der Häufchen entfernt. Im Initiativtext heisst es dazu: «Bei mehrmaliger Wiederholung kann die Hundehaltung bis zur Dauer eines Jahres untersagt werden.»

Die Lustvolle

Der Titel hätte viel versprochen, die Volksinitiative wurde dennoch – bereits beim Unterschriftensammeln – missbilligt. Die Initianten setzten sich 1985 vergeblich «Für die Wiedereröffnung der Freudenhäuser» ein.

Die Liebliche

Auch die Volksinitiative «Hügelstadt Sonnenberg» brachte es 1990 nicht über das Sammelstadium hinaus. Dabei steckte in der Formulierung einer allgemeinen Anregung viel Inbrunst: «Damit dem Auswuchern der (...) Städte und Dörfer und der Verhäuselung und Verarmung der (...) Landschaften durch charakterlose, flächenfressende Überbauungen wirksam begegnet werden kann, schaffen Bundesrat und Parlament die Voraussetzungen zur Errichtung landsparender und phantasievoller Siedlungen in Hügelform.»

Die Volksinitiative

Die Volksinitiative
Die Volksinitiative, wie sie die Schweiz kennt, ist ein weltweit einzigartiges demokratisches Instrument. Ihre Bedeutung liegt darin, «dass das Volk an den Behörden vorbei die Verfassung ändern kann», erklärt Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich. Selbst Volksinitiativen, die nicht angenommen werden, haben demnach «einen starken Einfluss auf die Diskussionen und die Politik». Unabhängig von ihrem Inhalt haben «Volksinitiativen auch eine psychologische Bedeutung», sagt Glaser. «Einige notorische Nörgler ausser Acht gelassen, bieten sie den Schweizer Bürgern die Möglichkeit zur Identifikation.» Dabei sei die Volksinitiative in den 1970er Jahren vor allem in Umweltkreisen beliebt gewesen, während sie heute eher von rechtsbürgerlichen Kreisen verwendet werde. Seit dem 5. Juli 1891 sind 320 Volksabstimmungen zustande gekommen. Abgestimmt hat das Volk effektiv über 206. Nur gerade 22 dieser Vorlagen wurden angenommen.
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