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Schweiz Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs-Initiative in Vernehmlassung

Der Bundesrat schlägt einen rascheren Weg für die Entschädigung von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor. Dafür sollen 300 Millionen Franken bereitgestellt werden. Das sieht der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Wiedergutmachungs-Initiative vor.

Verdingkinder
Legende: Einstige Verdingkinder nach der Lancierung ihrer Wiedergutmachungs-Initiative am 31. März 2014. Keystone

Wer vor 1981 Opfer einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme und einer Fremdplatzierung geworden ist, soll einen Solidaritätsbeitrag erhalten – wobei der Bund für die entsprechenden Beiträge insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung stellen wird. Eben dies sieht der indirekte Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs-Initiative vor, den der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.

Die Wiedergutmachungs-Initiative war im Dezember 2014 mit 110'000 Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt 500 Millionen Franken als Entschädigungszahlungen. Aber bei der Abwicklung würde es länger dauern, bis die Opfer eine Zahlung erhalten.

Möglichst rasche Wiedergutmachung

Mit dem Vorgehen für eine Entschädigung gemäss dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates sollen möglichst viele Opfer rasch in den Genuss einer Wiedergutmachung kommen. Die Aufarbeitung wäre schneller möglich als beim Weg über eine Verfassungsrevision und einem anschliessenden Gesetzesentwurf, schreibt der Bundesrat. Auf diese Weise sollen möglichst viele Opfer, von denen sehr viele in fortgeschrittenem Alter und gesundheitlich angeschlagenem Zustand sind, noch in den Genuss einer Anerkennung ihres erlittenen Leides und einer Wiedergutmachung kommen.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Initiative anerkennt das Unrecht, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981 zugefügt worden ist.

Keine individuelle Aufrechnung des Unrechts

Die Höhe eines einzelnen Solidaritätsbeitrags ist im Gesetzesentwurf nicht festgelegt; darüber müsste das Parlament separat entscheiden. Klar ist aber: Die einzelnen Opfer sollen gleich viel bekommen. Damit will der Bundesrat eine schwierige Auseinandersetzung darüber vermeiden, wer persönlich wie viel Unrecht und Leid erlebt hat.

Ehemalige Verdingkinder nach der Einreichung ihrer Initiative am 31. März 2014.
Legende: Die Betroffenen begrüssen den indirekten Gegenvorschlag, halten aber an ihrer Initiative fest. Keystone

Der Bundesrat schätzt die Höhe der Zahlungen auf 20'000 bis 25'000 Franken pro betroffene Person. Er geht von 12'000 bis 15'000 Opfern aus, was einen Finanzbedarf von rund 300 Millionen Franken ergibt. Organisationen der Betroffenen nennen eine deutlich höhere Zahl von Opfern.

Initiative wird nicht zurückgezogen

Die Initianten reagierten positiv auf den indirekten Gegenvorschlag. Der Bundesrat halte Wort und mache vorwärts, heisst es in einer Stellungnahme. Das vorgeschlagene Vorgehen «beschleunigt den Prozess und garantiert, dass noch möglichst viele Opfer eine umfassende Wiedergutmachung erleben würden», sagt Guido Fluri, der Urheber der Initiative, Ein Rückzug der Initiative ist aber trotzdem kein Thema, man wolle die Vernehmlassung bis September und die parlamentarischen Beratungen abwarten.

Audio
300 Millionen für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
aus Rendez-vous vom 24.06.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 35 Sekunden.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurden in der Schweiz bis 1981 angeordnet. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt.

Bundesrat hat vor zwei Jahren um Entschuldigung gebeten

Im Lauf der vergangenen Jahre gab es erste Schritte zur Rehabilitierung der Betroffenen. An einem Gedenkanlass bat Justizministerin Simonetta Sommaruga im April 2013 die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung. Ein Jahr später verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Eine finanzielle Wiedergutmachung ist darin aber nicht vorgesehen.

Vorerst gibt es darum nur einen Soforthilfefonds. Daraus wurden bisher 4,56 Millionen Franken an 570 Personen ausgezahlt, durchschnittlich rund 8000 Franken pro Person.

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