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Gelder im Fall Viktor Janukowitsch bleiben gesperrt
Aus Rendez-vous vom 13.06.2024. Bild: Imago
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Gericht stützt Bundesrat Abgezweigte Gelder der Janukowitsch-Entourage bleiben blockiert

Es geht um mehr als 100 Mio. Franken mutmasslich veruntreute Gelder. Sie gehen vorerst nicht in die Ukraine zurück.

Der als prorussisch geltende Präsident Viktor Janukowitsch wurde 2014 im Zuge der Maidan-Proteste von der ukrainischen Bevölkerung gestürzt, er floh nach Russland. Die neue Regierung in Kiew eröffnete ein Strafverfahren gegen den Ex-Präsidenten sowie gegen Personen aus seinem politischen Umfeld.

Sie sollen sich aus der Staatskasse bedient und einen Teil der abgezügelten Gelder in der Schweiz deponiert haben. Die ukrainischen Behörden baten Bern deshalb um Rechtshilfe, die Schweiz sperrte mehrere Konten.

Unsichere Lage nach dem russischen Einmarsch

Nach dem Grossangriff der Russen am 24. Februar 2022 befürchtete die Schweiz aber, dass infolge des Krieges auch die ukrainische Justiz destabilisiert sei und die Gelder erneut in korrupte Hände geraten könnten. Ausserdem drohte die gesetzliche Höchstdauer für die Sperre der Gelder abzulaufen. Es bestand also die Gefahr, dass die korrupten Ex-Politiker die Millionen zurückerhalten.

Der Bundesrat griff deshalb zu einem Trick, um das auch ohne Rechtshilfe zu verhindern: «Der Bundesrat entschied gestützt auf das Gesetz gegen Potentatengelder, die eingefrorenen Gelder an die Ukraine zurückzuerstatten», sagt der Korruptionsexperte Balz Bruppacher.

Zwar könnte die Ukraine die rund 130 Millionen Franken in der aktuellen Kriegssituation gut gebrauchen – doch die betroffenen Leute aus Janukowitschs Umfeld wehrten sich und verwiesen auf die Bedingungen im Gesetz. Tatsächlich steht dort: Die Gelder können nur eingezogen werden, wenn die Rechtshilfe scheitert, weil es ein «Failed State», ein gescheiterter Staat, ist.

Bundesverwaltungsgericht stützt Regierung

Die Ukraine aber ist kein gescheiterter Staat – schliesslich leistet die Schweiz Kiew regelmässig Rechtshilfe. «Darum war umstritten, ob das Gesetz über die Potentatengelder überhaupt zur Anwendung kommt», sagt Korruptionsexperte Bruppacher. Jetzt aber hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das zulässig ist – weil die konkreten Umstände beachtet werden müssten.

In der Tat waren die konkreten Umstände speziell: So geht es bei einer der betroffenen Personen um einen ehemaligen Parlamentarier aus der inzwischen von den Russen besetzten Ostukraine.

Dort sind wegen der Kriegswirren gewisse Dokumente nicht mehr zugänglich, was es verunmöglichte, Rechtshilfe zu leisten, so das Bundesverwaltungsgericht. «Deshalb ist die Voraussetzung des Gesetzes gegen Potentatengelder erfüllt. Und die Sperrung der Gelder war juristisch korrekt», so Bruppacher. Damit bleiben die Gelder vorerst blockiert.

Urteile können angefochten werden

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts können von den Betroffenen noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Auch müssen die Gerichte in einem zweiten Schritt noch über die definitive Einziehung der Gelder entscheiden. Erst dann wird die Schweiz mit der Ukraine ein Abkommen darüber schliessen, auf welche Art die Gelder zurück an die Ukraine gehen.

Bis das kriegsgeschüttelte Land die Millionen tatsächlich in die Staatskasse zurückbekommt, dürfte es also noch Jahre dauern.

Rendez-vous, 13.6.2024, 12:30 Uhr;kesm

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