Die Reform der Altersvorsorge nimmt konkrete Formen an. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat den bundesrätlichen Vorschlag in wichtigen Punkten abgeändert.
Vor allem bei der beruflichen Vorsorge begeht die Kommission neue Wege. So soll der Umwandlungssatz wie vom Bundesrat vorgeschlagen von heute 6,8 auf 6 Prozent sinken. Mit 8 zu 2 Stimmen will die Kommission, dass die Senkung innerhalb von vier Jahren vollzogen wird.
Jugendliche sollen früher in 2. Säule einzahlen
Um das bisherige Rentenniveau zu halten, will die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat einen Teil der Ausgleichsmassnahmen über die AHV finanzieren. Statt den Koordinationsabzug bei der zweiten Säule ganz zu streichen, will die SGK diesen nur leicht senken.
Jugendliche sollen ab 21 Jahren Beiträge in die 2. Säule zahlen müssen. Die Altersgutschriften sollen höher angesetzt und anders gestaffelt werden als es der Bundesrat vorsieht. Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds sollen in einer Übergangszeit von 15 Jahren ausgerichtet werden. Der Bundesrat schlug eine Übergangszeit von 25 Jahren vor.
Höhere Mehrwertsteuer für Altersvorsorge
Weil sich die Ständeratskommission auch für die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahren ausspricht, und um die Senkung des Umwandlungssatzes aufzufangen, will sie die AHV-Neurenten um 70 Franken erhöhen und den Plafond für Ehepaare von 150 auf 155 Prozent erhöhen. Diese Ausgleichsmassnahmen sollen gemäss SGK mit 0,3 Lohnprozenten finanziert werden, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden.
Dafür soll der Mehrwertsteuerbeitrag für die Altersvorsorge nur 1 Prozent statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen 1,5 Prozent betragen. Dieser soll gestaffelt eingeführt werden. Dafür soll das Geld vollumfänglich dem AHV-Fonds gutgeschrieben werden. Der Bundesrat hatte im Sinn, im Gegenzug den Bundesanteil von 19,55 auf 18 Prozent zu senken.
Pensionsalter für Frauen erhöhen
Das Rentenalter der Frauen soll gemäss SGK nicht innerhalb von sechs, sondern innerhalb von vier Jahren auf 65 Jahre erhöht werden. Mit einer Flexibilisierung soll die Rente zwischen dem 62. und dem 70. Altersjahr bezogen werden können.
Weiter beschloss die SGK, auf Einsparungen von 340 Millionen Franken bei der Hinterlassenen- und Witwenrente zu verzichten.
Mit diesen und einigen weiteren Verzichten – etwa die finanzielle Abfederung des Vorbezugs der AHV-Rente für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, ist die SGK überzeugt, dass «die Sozialwerke bis ins Jahr 2030 finanziell gesichert sind und das bisherige Rentenniveau gehalten werden kann».