Nach langen Verhandlungen endlich der Durchbruch: Die USA und die Schweiz einigen sich auf eine Lösung im Steuerstreit. Schweizer Banken können demnach einer Strafverfolgung entkommen, wenn sie an einem Programm teilnehmen, das unter anderem Bussen und die Lieferung gewisser Daten in die USA vorsieht. In der Nacht hat das US-Justizdepartement die Details dazu veröffentlicht.
Das Programm teilt die Schweizer Bankenwelt in vier Kategorien ein. Lokalbanken und solche, die belegen können, dass sie keine US-Steuersünder betreut haben, kommen ungeschoren davon.
Banken jedoch, die Kunden geholfen haben, Geld vor dem Fiskus zu verstecken, müssen eine Busse zahlen – je weniger weit ein Fall zurückliegt, desto höher die Busse: 20, 30 oder gar 50 Prozent des Werts der Konti.
Gemäss Informationen, die SRF-Korrespondent Beat Soltermann in Washington vorliegen, ist es einer Bank nur schwer möglich, die Kategorie nachträglich zu wechseln. «Jede Bank muss sich also gut überlegen, wo sie sich da einreiht.»
Keine Namen von Bankkunden
Die Banken müssen auch umfangreiche Daten und Informationen in die USA liefern, allerdings keine Namen von Bankkunden. Nicht teilnehmen am Programm können jene 14 Banken, gegen die in den USA bereits ein Verfahren läuft – unter anderen die Credit Suisse, die Zürcher und Basler Kantonalbank und die Bank Julius Bär.
In der Vereinbarung verpflichtet sich die Schweiz, die Banken zu ermutigen, das Programm auch zu nutzen. Weiter verspricht die Schweiz, Amtshilfe auf der Basis des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zu gewähren und Gesuche zügig zu behandeln, wenn nötig mit zusätzlichem Personal.
USA können Programm beenden
Damit scheint das Programm sich nicht stark von der ursprünglichen «Lex USA» zu unterscheiden, die am Nein des Parlaments gescheitert war. Von diesem Programm hatten die Behörden allerdings nur die Eckwerte veröffentlicht. Die Bussenregelung etwa blieb unbekannt.
Mit der «Lex USA» wollte der Bundesrat den Banken ermöglichen, mit den US-Behörden zu kooperieren, ohne sich in der Schweiz strafbar zu machen. Vorübergehend wäre das Datenschutzgesetz gelockert worden. Es hätte es Mitarbeitenden und Dritten ermöglicht, sich gegen die Übermittlung von Daten zu wehren.
Nach dem Nein des Parlaments schlug der Bundesrat einen neuen Weg vor: Die Banken sollen nun beim Bund Einzelbewilligungen beantragen, um Daten an die US-Behörden liefern zu können. Den Betroffenen steht es offen, Datenlieferungen vor Gericht anzufechten.
Allerdings könnten die USA das Bankenprogramm für beendet erklären, sollten Gerichte in der Schweiz eine wirksame Teilnahme der Banken verhindern, wie es im Programm heisst.