Irreführend, unvollständig und teilweise falsch – zu diesem harten Urteil kommt Konstantin Beck, nachdem er die Informationen auf dem Beipackzettel in der Pillenpackung von Yasmin und die Fachinformation für die Ärztin untersucht hat. Beck leitet für den Krankenversicherer CSS das Institut für empirische Gesundheitsforschung.
«Ich habe in wichtigen Punkten Widersprüche gefunden; die Information an den Arzt fällt anders als an die Patientin aus.» So stehe in der Patienteninformation von 2004, das Risiko für eine venöse Thrombose sei zwar leicht erhöht, aber geringer als bei einer Schwangerschaft. Aus der Fachinformation für die Ärzte sei jedoch ersichtlich, dass das Risiko mit Yasmin grösser sei.
Beck kritisiert, dass das Heilmittelinstitut Swissmedic, das für die Zulassung von Medikamenten in der Schweiz zuständig ist, die Widersprüche und andere irreführenden Informationen nicht bemerkt habe. «Dann haben sie ihren Job nicht sehr gut und genau gemacht.»
Swissmedic kontert Kritik
Swissmedic kontert: Beck habe die Fachinformation falsch interpretiert, sagt Rudolf Stoller von der Abteilung Arzneimittelsicherheit. Weiter habe man 2008, als die junge Frau die Thrombose erlitten hatte, noch nicht gewusst, dass Yasmin ein noch höheres Risiko für Thrombosen birgt als ältere Pillen. Swissmedic habe immer wieder über die umstrittene Pille informiert.
Auch in der EU und den USA habe man das Medikament gründlich getestet: «Alle Behörden sind zum Schluss gekommen, dass diese Verdoppelung des Risikos tragbar ist, wenn man sie vergleicht mit dem Einfluss von anderen Risikofaktoren.» Gemeint ist etwa das Alter der Frau oder gewisse Venenleiden.
Fakt ist: Die Antibaby-Pillen Yasmin und Yasminelle sind umstritten. In Deutschland hat ein Gericht dieser Tage ein Verfahren gegen den Hersteller eröffnet, in den USA hat der Hersteller bis Anfang dieses Jahres bereits 9000 Vergleiche in Höhe von insgsamt 1,9 Milliarden Franken abgeschlossen.