Im Berufungsprozess gegen den «Heiler» von Bern hat das Obergericht des Kantons Bern den 55-jährigen Mann wegen schwerer Körperverletzung und Verbreitens menschlicher Krankheiten zur höchstmöglichen Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verschärfte das Urteil der ersten Instanz um 27 Monate. Wie bereits die Vorinstanz sah es auch das Obergericht als erwiesen an, dass der «Heiler» mindestens 16 Personen vorsätzlich HI-Viren injiziert hat.
Der amtliche Verteidiger des selbsternannten Heilers hatte dagegen erfolglos einen Freispruch nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» oder eine mildere Strafe beantragt.
Der Verurteilte muss den 16 Opfern zudem eine Genugtuung von je 100'000 Franken zahlen. In diesem Punkt bestätigte das Obergericht das vorinstanzliche Urteil.
«Kaltblütig und berechnend»
Der «Heiler», ein italienisch-schweizerischer Doppelbürger, bleibt damit in Haft, in der er sich schon seit März 2013 befindet. Er
nahm das Urteil des Obergerichts ruhig entgegen.
Bis heute bestreitet er die Taten. Er sieht sich als Opfer einer Verschwörung und beschuldigt seinerseits die Infizierten, sich gegenseitig durch Rituale und sexuelle Kontakte angesteckt zu haben.
Das Gericht wollte davon nichts hören. Bei der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von einem «kaltblütigen und berechnenden» Vorgehen, das seinesgleichen suche. Es handle sich um einen Indizienprozess von «seltener Klarheit».
Woher kam das verseuchte Blut?
So sprach nicht nur ein Laborgutachten, das eine enge genetische Verwandtschaft der HI-Viren bei den Opfern ergab, gegen den Verurteilten. Auch dessen eigene Aussagen und sein Verhalten während des ganzen, langjährigen Verfahrens hätten ihn insgesamt eher belastet als entlastet, befand das Obergericht.
Zwar habe nicht genau geklärt werden können, bei wem sich der «Heiler» das verseuchte Blut beschaffte, sagte der Vorsitzende Richter. Auch das Motiv müsse im Dunkeln bleiben.
Doch insgesamt gebe es keine nicht zu unterdrückenden Zweifel an der Schuld des Mannes. Dessen Tatverschulden wiege «ausserordentlich schwer».
Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte den selbsternannten Heiler im Frühling 2013 wegen schwerer Körperverletzung und Verbreitens menschlicher Krankheiten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Zu den Taten kam es zwischen 2001 und 2005, mehrheitlich während
angeblichen Akupunkturbehandlungen oder Meditationen in der Wohnung des 55-Jährigen in der Stadt Bern.